Eine PMA kann von ausländischen Privatpersonen (mindestens 2 Anteilseigner), ausländischen Gruppen oder ausländischen Unternehmen gegründet werden — solange sie die indonesischen Investitionsgesetze und die sektorbezogenen Einschränkungen der Negativliste (NIB) einhalten.
Für die Gründung einer PMA benötigst du:
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mindestens 2 ausländische Anteilseigner (natürliche Personen oder Firmen)
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eine Geschäftstätigkeit, die für ausländisches Investment geöffnet ist
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das erforderliche Mindestkapital
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eine registrierte Geschäftsadresse (virtuelles Büro bis zu 3 Jahre möglich)
Investoren aus jedem Land können eine PMA gründen, sofern der geplante Geschäftsbereich ausländische Beteiligung erlaubt.




