Ja.
Unterhaltsberechtigte Kinder von Personen mit einem KITAS können in der Regel eine eigene Aufenthaltsgenehmigung erhalten, bekannt als abhängiges Familienvisum (Dependent KITAS) oder KITAS Anak.
Ein Dependent KITAS für Kinder:
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ermöglicht einen legalen Aufenthalt in Indonesien,
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ist üblicherweise genauso lange gültig wie das KITAS des Elternteils,
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berechtigt jedoch nicht zur Arbeit.
Für die Beantragung werden u. a. Geburtsurkunden, elterliche Unterlagen und Nachweise der gesetzlichen Sorgeberechtigung benötigt. Wir helfen gerne bei der Vorbereitung.




