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Kann ich mein Unternehmen in den sozialen Medien bewerben, wenn ich das Investor KITAS habe?

Ja. Mit einem Investor KITAS darfst du dein Unternehmen auf Social Media bewerben und promoten. Dies zählt zu den nicht-operativen Tätigkeiten, die unter diesem KITAS erlaubt sind.

Du darfst zum Beispiel:

  • dein Unternehmen oder deine Dienstleistungen vorstellen,

  • in Werbeinhalten als Inhaber auftreten,

  • Inhalte über dein Business auf deinen Social-Media-Kanälen veröffentlichen.

Wichtig:
Du darfst keine täglichen operativen Aufgaben übernehmen, die ein Work KITAS erfordern würden. Wir helfen dir gern, wenn du prüfen möchtest, ob eine Aktivität unter Promotion oder unter Arbeit fällt.

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