Ja. Auch für kurzfristige Auftritte, Events, Gastauftritte, Festivals oder Kooperationen benötigen ausländische Künstler in der Regel eine entsprechende Arbeitserlaubnis, die je nach Dauer und Tätigkeit das Artist/Entertainment KITAS oder eine Kurzzeit-Arbeitserlaubnis umfassen kann.
Nach indonesischem Recht gilt jede bezahlte oder öffentlich sichtbare künstlerische Tätigkeit als Arbeit — unabhängig davon, wie kurz der Einsatz ist.
Dazu gehören unter anderem:
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Konzerte & Live-Auftritte
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DJ-Sets
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Tanzperformances
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Film- und Schauspielprojekte
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kulturelle oder Entertainment-Events
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Marken- oder Promo-Auftritte
Wer ohne die richtigen Genehmigungen auftritt, riskiert Bußgelder, Abschiebung oder Einreiseverbote.
Wir unterstützen gerne bei der Auswahl der richtigen Genehmigung für dein Event.




