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Ich habe den operativen Betrieb noch nicht gestartet – muss ich trotzdem ein LKPM einreichen?

Ja. Die LKPM-Pflicht beginnt, sobald deine Geschäftsidentifikationsnummer (NIB) und die Projekterlaubnisse aktiv sind — auch wenn dein Betrieb noch nicht gestartet ist. In der Vorbetriebsphase musst du trotzdem Investitionen melden, z. B.:

  • Grundstückskäufe

  • Bau- oder Renovierungsarbeiten

  • Anschaffung von Geräten

  • sonstige frühe Projektinvestitionen

Wenn keine Ausgaben angefallen sind, muss das LKPM trotzdem mit „keine Aktivitäten“ eingereicht werden, um regelkonform zu bleiben.

Diese Antwort gilt für: : LKPM-Bericht Indonesien

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