PT Unternehmen gründen Indonesien
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PT PMDN (Perseroan Terbatas Penanaman Modal Dalam Negeri) ist eine Unternehmensform mit beschränkter Haftung (ähnlich wie eine GmbH), die von indonesischen Staatsbürgern oder einheimischen Unternehmen gegründet werden kann.
Preis/Leistung
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Rückerstattung
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Erreichbarkeit
Wir sind von früh morgens bis spät abends per WhatsApp, Email und Telefon erreichbar.
Service
Unser Service endet nicht mit der Ausstellung des Visums. Wir sind auch im Anschluss weiterhin für dich da.
Wir helfen dir bei der Registrierung deiner PT-Firma.
PT PMDN (Penanaman Modal Dalam Negeri) bezeichnet eine Unternehmensform innerhalb Indonesiens, die von einheimischen Investoren gegründet werden kann. Im Gegensatz zu der Unternehmensform für Nicht-Indonesier (PMA) hat eine PMDN-Firma keinen Anspruch auf Einwanderungserleichterungen.
Ein großer Vorteil von PMDN ist die Flexibilität, in jeder Branche ohne Einschränkungen für ausländisches Eigentum tätig zu sein. Zudem profitieren inländische Investoren von einem tiefen Verständnis des lokalen Marktes, potenzieller staatlicher Unterstützung und einer größeren Branchenvielfalt.
Wichtige Überlegungen vor der Gründung einer PT:
Bevor du eine PMDN-Firma (PT PMDN) gründest, solltest du folgende Punkte beachten:
Kapitalanforderungen
- Laut der neuesten Vorschriften des indonesischen Investment-Koordinierungsrats (BKPM) ist eine Mindestkapitaleinlage von IDR 50.000.000 erforderlich.
- Dieser Betrag muss auf ein indonesisches Bankkonto eingezahlt werden.
- Mindestens 25 % des Gesamtkapitals müssen im Voraus eingezahlt und für den Geschäftsbetrieb reserviert werden.
Gesellschafter
- Eine PT PMDN benötigt mindestens zwei Gesellschafter.
- Diese übernehmen die Rollen des Hauptdirektors und des Hauptkommissars.
- Gesellschafter können natürliche Personen oder juristische Einheiten sein, müssen aber indonesische Staatsbürger oder indonesische Unternehmen sein.
Geschäftstätigkeit
- Das Unternehmen muss in einem Geschäftsbereich tätig sein, der mit der gewählten Geschäftsklassifizierung (KBLI) übereinstimmt.
Registrierte Geschäftsadresse
- Die Firma benötigt eine offiziell registrierte Geschäftsadresse, unter der das Unternehmen tätig ist.
Um eine PT PMDN zu registrieren, sind folgende Dokumente erforderlich:
- Der Firmenname muss aus drei Wörtern bestehen.
- Informationen über jeden Gesellschafter:
-
- KTP (Personalausweis)
- NPWP (Steuernummer)
- KK (Familienkarte)
- Wohnadresse (muss in Bali sein)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
-
- Der Investor füllt unser PT-Formular aus und gibt die erforderlichen Daten für die weiteren Teilhaber an.
- Nach Erhalt des Formulars prüfen wir die passende Geschäftsklassifizierung (KBLI) für die gewünschte Tätigkeit.
- Sobald die passende KBLI festgelegt ist, starten wir den notariellen Prozess, der Folgendes beinhaltet:
- Erstellung der notariellen Urkunde (Notary Deed)
- Registrierung der Firmengründung beim Ministerium für Recht und Menschenrechte
- Anmeldung im Online Single Submission (OSS)-System
- Bevor die endgültigen Dokumente ausgestellt werden, sendet der Notar einen Entwurf der notariellen Urkunde zur Überprüfung.
- Sobald der Entwurf bestätigt wurde, müssen alle Gesellschafter die notarielle Urkunde unterzeichnen.
- Nach der Unterschrift finalisieren wir die offiziellen Dokumente. Dieser Prozess dauert in der Regel 3–5 Werktage.
Für unseren Service akzeptieren wir zahlreiche internationale Währungen. Aktuell kannst du in folgenden Währungen bezahlen:
Akzeptierte Währungen:
-
AUD – Australischer Dollar
-
BRL – Brasilianischer Real
-
CAD – Kanadischer Dollar
-
CHF – Schweizer Franken
-
CNY – Chinesischer Yuan
-
CZK – Tschechische Krone
-
DKK – Dänische Krone
-
EUR – Euro
-
GBP – Britisches Pfund
-
HKD – Hongkong-Dollar
-
IDR – Indonesische Rupiah
-
INR – Indische Rupie
-
JPY – Japanischer Yen
-
MXN – Mexikanischer Peso
-
MYR – Malaysischer Ringgit
-
NOK – Norwegische Krone
-
NZD – Neuseeland-Dollar
-
PHP – Philippinischer Peso
-
PLN – Polnischer Złoty
-
RON – Rumänischer Leu
-
SEK – Schwedische Krone
-
SGD – Singapur-Dollar
-
THB – Thailändischer Baht
-
TRY – Türkische Lira
-
TWD – Taiwan-Dollar
-
USD – US-Dollar
Wenn deine Währung nicht in der Liste steht, kontaktiere uns gerne – wir prüfen, ob wir sie hinzufügen oder eine alternative Zahlungsmethode anbieten können.
Die Zahlung ist erforderlich, bevor wir dir Zugriff auf das Antragsformular geben können und bevor wir deinen Antrag bei der Immigration einreichen. Der Grund: Die Visa-Gebühr muss bei der Einreichung sofort bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
Du kannst direkt bezahlen mit:
-
Debitkarte
-
Kreditkarte
-
PayPal
-
Apple Pay / Google Pay
-
Krypto-Zahlungen
-
Banküberweisung
Banküberweisungen
Banküberweisungen benötigen oft ein paar Tage, bis sie auf unserem Konto sichtbar sind. Um den Prozess zu beschleunigen, kannst du uns gerne eine Überweisungsbestätigung oder einen Screenshot schicken – dann starten wir mit deinem Antrag früher.
Wir bieten mehrere bequeme Zahlungsmethoden an, darunter:
-
Kreditkarte
-
Debitkarte
-
Apple Pay
-
Google Pay
-
PayPal
-
Banküberweisung
-
Krypto-Zahlungen
Bitte beachte: Einige Zahlungsanbieter können zusätzliche Zahlungsgebühren erheben.
Die Zahlung muss erfolgen, bevor wir dein Visum bearbeiten oder ausstellen können. Sobald deine Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist, erhältst du sofort Zugriff auf das Antragsformular.
Falls du Probleme mit der Zahlung hast, kontaktiere uns bitte.
Ja. Wenn du bei der Antragstellung noch nicht alle erforderlichen Dokumente hast, ist das kein Problem. Du kannst die fehlenden Unterlagen einfach später per WhatsApp oder E-Mail nachreichen.
Nach deiner Bestellung erhältst du unsere Kontaktdaten per E-Mail (bitte auch den Spam-Ordner prüfen).
Wichtig:
Wir können deinen Visumantrag erst bearbeiten und einreichen, wenn wir alle benötigten Dokumente und deine Zahlung erhalten haben. Je früher du alles einreichst, desto schneller kann der Prozess starten.
Kein Problem. Du kannst die fehlenden Dokumente später per WhatsApp oder E-Mail nachreichen. Bitte beachte, dass wir deinen Antrag erst bearbeiten können, wenn wir:
-
Alle erforderlichen Dokumente erhalten haben, und
-
Deine Zahlung eingegangen ist
Solange etwas fehlt, kann der Antrag nicht bei der Immigration eingereicht werden.
Schicke uns die Unterlagen daher möglichst früh, um Verzögerungen zu vermeiden.
Du kannst deine Dokumente nach deiner Bestellung einreichen.
So funktioniert es:
-
Gib deine Bestellung über unsere Website auf.
-
Direkt nach dem Kauf erhältst du ein digitales Antragsformular.
-
In diesem Formular kannst du alle benötigten Dokumente, Pass-Scans und persönlichen Daten hochladen.
Formular nicht erhalten?
Den Link bekommst du zusätzlich per E-Mail.
Bitte überprüfe auch deinen Spam-Ordner.
Nein. Eine PT PMDN (lokal geführte Firma) darf keine ausländischen Arbeitskräfte einstellen. Nur Unternehmen mit ausländischer Beteiligung dürfen ausländische Mitarbeiter beschäftigen.
Wenn du ausländische Mitarbeiter einstellen möchtest, musst du eine PMA (auslandsinvestierte Firma) gründen. Nur eine PMA kann Arbeitserlaubnisse und KITAS für ausländische Mitarbeiter sponsern.
Ja. Eine PT PMDN kann mehrere Geschäftstätigkeiten umfassen.
Allerdings muss jede Tätigkeit:
-
einer eigenen KBLI-Klassifizierung (Business Classification Number) zugeordnet sein
-
steuerlich separat gemeldet werden
-
im LKPM (Investitionsbericht) einzeln aufgeführt werden
Mehrere Aktivitäten sind erlaubt – sie müssen jedoch korrekt und getrennt gemeldet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wenn du das Mindestkapital von 50.000.000 IDR nicht erfüllen kannst, kannst du trotzdem ein Unternehmen in Indonesien gründen — jedoch nicht als PT PMDN.
Als Alternativen kommen folgende Unternehmensformen infrage:
-
CV (Commanditaire Vennootschap)
-
UD (Usaha Dagang)
Diese Strukturen haben niedrigere Kapitalanforderungen und eignen sich gut für kleine Unternehmen oder Gründer in der Anfangsphase.
Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, welche Unternehmensform die richtige für dich ist, kontaktiere uns gerne. Wir beraten dich individuell.
Für eine PT PMDN gibt es keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl an Gesellschaftern.
Aus praktischen und organisatorischen Gründen empfehlen wir jedoch, die Anzahl der Gesellschafter auf maximal 10 Personen zu begrenzen. Das erleichtert die Verwaltung, Entscheidungsprozesse und die Bearbeitung aller erforderlichen Unterlagen erheblich.
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