Ja. Ein PMA-Unternehmen (ausländisch investiertes Unternehmen) darf:
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KITAS (Aufenthaltstitel),
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RPTKA (Einsatzplan für ausländische Arbeitskräfte),
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sowie die zugehörigen Arbeitserlaubnisse
für ausländische Direktoren, Kommissare, Anteilseigner und Mitarbeiter sponsern.
Um ausländische Arbeitskräfte zu beschäftigen, muss das PMA:
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alle arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllen,
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gültige Unternehmensdokumente besitzen (NIB, Unternehmensakte, Lizenzen),
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ein RPTKA einreichen,
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und – je nach Position – indonesische Begleitkräfte bereitstellen.
Ein PMA ist die übliche Unternehmensform, um Ausländer legal in Indonesien anzustellen.




