Home > FAQ > Allgemein > Ist es erforderlich, für Auftritte oder Veranstaltungen in Indonesien ein Künstler KITAS zu beantragen?

Ist es erforderlich, für Auftritte oder Veranstaltungen in Indonesien ein Künstler KITAS zu beantragen?

Ja. Auch für kurzfristige Auftritte, Events, Gastauftritte, Festivals oder Kooperationen benötigen ausländische Künstler in der Regel eine entsprechende Arbeitserlaubnis, die je nach Dauer und Tätigkeit das Artist/Entertainment KITAS oder eine Kurzzeit-Arbeitserlaubnis umfassen kann.

Nach indonesischem Recht gilt jede bezahlte oder öffentlich sichtbare künstlerische Tätigkeit als Arbeit — unabhängig davon, wie kurz der Einsatz ist.

Dazu gehören unter anderem:

  • Konzerte & Live-Auftritte

  • DJ-Sets

  • Tanzperformances

  • Film- und Schauspielprojekte

  • kulturelle oder Entertainment-Events

  • Marken- oder Promo-Auftritte

Wer ohne die richtigen Genehmigungen auftritt, riskiert Bußgelder, Abschiebung oder Einreiseverbote.

Wir unterstützen gerne bei der Auswahl der richtigen Genehmigung für dein Event.

Diese Antwort gilt für: : Künstlervisum Indonesien / Künstler KITAS

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