Home > FAQ > Allgemein > Können auch Familienangehörige von KITAS-Inhabern in Indonesien bleiben?

Können auch Familienangehörige von KITAS-Inhabern in Indonesien bleiben?

Ja.
Familienmitglieder von KITAS-Inhabern — wie Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder — können ein Dependent KITAS (Familien-KITAS) erhalten.

Damit dürfen sie für die gleiche Dauer wie der Haupt-KITAS-Inhaber legal in Indonesien wohnen. Ein Dependent KITAS berechtigt nicht zur Arbeit in Indonesien, bietet aber:

  • einen legalen Aufenthaltstitel

  • Zugang zu lokalen Dienstleistungen (Bankkonto, langfristige Mietverträge usw.)

  • die Möglichkeit, als Familie gemeinsam in Indonesien zu leben

Kontaktiere uns gerne für weitere Details zu Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen.

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