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Super einfacher Antragsprozess

Quarantäne nur noch 3 Tage und weitere Flughäfen öffnen in Indonesien

Am 16. Februar 2022 hat die indonesische Regierung ein neues Rundschreiben veröffentlicht, indem einige (positive) Änderungen bekannt gegeben wurden.

Visum

Bis 2019 konnte man mit Visa On Arrival nach Bali einreisen. Seit Anfang 2020 benötigt man ein B211A Visum, welches man im Voraus beantragen muss. Für das B211A Visum benötigt man zwingend ein indonesisches Unternehmen mit der entsprechenden Lizenz Ausländer einladen zu können. Es finden seit diesem Zeitpunkt keine politischen Diskussion zur Wiedereinführung des VOA (Visa On Arrival) statt. Alle, die nach Bali bzw. Indonesien einreisen wollen benötigen diesen Visumtyp, unabhängig von der Besuchsdauer. Das Visum kann hier beantragt werden. Visumantrag.

Quarantäne

Die Quarantänezeit wurde weiter verkürzt, allerdings gekoppelt an die Anzahl der Impfungen im Impfpass. Hier die genaue Staffelung:

  • 3fach Geimpfte: 3 Tage und 2 Nächte (3 x 24h)
  • 2fach Geimpfte: 5 Tage und 4 Nächte (5 x 24h)
  • 1fach Geimpfte: 7 Tage und 6 Nächte (7 x 24h)

Kinder unter 12 benötigen keine Impfung. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann benötigt einen ärztlichen Impfunfähigkeitsnachweis zur Einreise. Dieser sollte von einem offiziellen Krankenhaus ausgestellt sein. Die Quarantänezeit für Ungeimpfte und Kinder richtet sich nach deren Begleitpersonen/Erziehungsberechtigten.

Einreiseflughäfen

Mehr und mehr Airlines nehmen ihre internationalen Flugrouten nach Indonesien wieder auf. Nach Jakarta, Manado und Bali ist die Liste der indonesischen Flughäfen, die internationale Flüge empfangen auf Sieben angewachsen:

  • Soekarno Hatta Airport, Jakarta, Java
  • Juana Airport, Surabaya, Java
  • Nguarh Rai Airport, Bali
  • Huang Dadim Airport, Batam (Riau)
  • Raja Haji Fisabilillah Airport, Tanjngpinang (Riau)
  • Sam Ratulangi Airport, Manado, Sulawesi
  • Zainuddin Abdul Madjid Airport, Lombok

Offizielles Rundschreiben #7 vom 16.20.2022

Quellen

https://covid19.go.id/artikel/2022/02/16/surat-edaran-kasatgas-nomor-7-tahun-2022

Deutsche Übersetzung des Rundschreibens (Google Translate)

A.    Hintergrund

1.     Dass zur Nachverfolgung der Entwicklung der Ausbreitungssituation des Virus SARS-CoV-2 in verschiedenen Ländern der Welt und der Ergebnisse sektorübergreifender Auswertungen eine Anpassung des Kontrollmechanismus für Auslandsreisen erforderlich ist.

2.     Um die Ausbreitung des neuen und zukünftigen SARS-CoV-2-Virus zu antizipieren, müssen sich ausländische Reisende sehr strikt an die Gesundheitsprotokolle halten und die von der Regierung festgelegten Vorschriften oder Richtlinien beachten.

3.     Dass aufgrund der Erwägungen nach Nummer 1 und Nummer 2 ein Rundschreiben zu Gesundheitsprotokollen für Auslandsreisen während der Corona Virus Disease 2019 (COVID-19) Pandemie erforderlich ist.

B.    Zweck und Ziele

Der Zweck dieses Rundschreibens ist die Umsetzung von Gesundheitsprotokollen für Reisende aus dem Ausland während der COVID-19-Pandemie. Der Zweck dieses Rundschreibens besteht darin, zu überwachen, zu kontrollieren und zu bewerten, um eine Zunahme der Übertragung von COVID-19, einschließlich der neuen und zukünftigen Varianten von SARS-CoV-2, zu verhindern.

C.    Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieses Rundschreibens ist ein Gesundheitsprotokoll für

Reisende aus Übersee.

D.    Rechtsgrundlage

1.         Gesetz Nr. 4 von 1984 über den Ausbruch von Infektionskrankheiten;

2.         Gesetz Nr. 24 von 2007 zum Katastrophenmanagement;

3.         Gesetz Nr. 6 von 2011 über Einwanderung;

4.         Gesetz Nr. 6 von 2018 über Gesundheitsquarantäne;

5.         Regierungsverordnung Nr. 21 von 2008 zur Umsetzung des Katastrophenmanagements;

6.         Regierungsverordnung Nr. 21 von 2020 über groß angelegte soziale Beschränkungen im Zusammenhang mit der Beschleunigung des Umgangs mit der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19);

7.         Präsidialverordnung Nr. 1 von 2019 über die National Disaster Management Agency, geändert durch die Präsidialverordnung Nr. 29 von 2021 über Änderungen der Präsidialverordnung Nr. 1 von 2019 über die National Disaster Management Agency;

8.         Präsidialverordnung Nr. 82 von 2020 über den Ausschuss für den Umgang mit der Corona -Viruskrankheit 2019 (COVID-19) und die nationale wirtschaftliche Erholung, geändert durch die Präsidialverordnung Nr. 108 von 2020 über Änderungen der Präsidialverordnung Nr. 82 von 2020 über den Ausschuss für den Umgang mit der Corona-Viruskrankheit 2019 (COVID-19) und nationale wirtschaftliche Erholung;

9.         Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 11 von 2020 zur Bestimmung des Gesundheitsnotstands der Corona -Viruskrankheit 2019 (COVID-19);

10.      Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 12 von 2020 über die Bestimmung nicht natürlicher Katastrophen zur Ausbreitung der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19) als nationale Katastrophen;

11.  Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 24 von 2021 zur Feststellung des tatsächlichen Stands der Pandemie der Corona -Viruskrankheit 2019 (COVID-19) in Indonesien;

12.  Verordnung des Ministers für Recht und Menschenrechte Nr. 34 von 2021 über die Erteilung von Einwanderungsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen im Zeitraum des Umgangs mit der Ausbreitung der Corona-Viruskrankheit 2019 und der nationalen wirtschaftlichen Erholung; und

13.  Ergebnisse der begrenzten Kabinettssitzung am 14. Februar 2022.

E.     Bestimmung

1.      Überseereisender ist eine Person, die in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland gereist ist.

2.      -Kettenreaktion , im Folgenden als RT-PCR bezeichnet, ist eine Art diagnostischer Test, der virales genetisches Material nachweist, das aus bestimmten Proben stammt, wie z Transkriptase Polymerase .

3.      Quarantäne ist eine vorübergehende Trennung von gesunden Menschen oder Menschen, die COVID-19 ausgesetzt waren (entweder durch Kontakt in der Vergangenheit oder durch Reisen in Gebiete, in denen eine Übertragung durch die Gemeinschaft stattgefunden hat), obwohl sie keine Symptome gezeigt haben oder sich derzeit in der Inkubationszeit, die darauf abzielt, sicherzustellen, dass keine Symptome auftreten und eine mögliche Übertragung auf Menschen in der Nähe zu verhindern.

4.     Isolation ist ein Versuch, jemanden, der krank ist und eine COVID-19-Behandlung benötigt, oder jemanden, bei dem aufgrund diagnostischer Ergebnisse bestätigt wurde, dass er COVID-19 hat, vorübergehend von gesunden Menschen zu trennen, um das Übertragungsrisiko zu verringern.

5.     Die Krankenversicherung ist ein Nachweis des Eigentums an Garantien für den Versicherten zur Deckung aller Kosten für den Umgang mit COVID-19, einschließlich Kosten für Behandlung, Operation und Medikamente.

6.     Das Impfzertifikat ist ein physisches Dokument oder ein digitaler Nachweis, dass eine Reihe von Impfungen erhalten wurde.

7.     Gemeinschaftliche Übertragung ist ein Zustand hoher Übertragung, der zwischen Anwohnern in einem Gebiet festgestellt wird, dessen Übertragungsquelle von innerhalb und/oder außerhalb des Gebiets kommen kann.

8.     Die zentralisierte Quarantäne ist eine Quarantänetätigkeit für ausländische Reisende, die sich in einer Quarantäneunterkunft konzentrieren, entweder in Quarantäneeinrichtungen der Regierung oder in Hotels.

9.     Selbstquarantäne ist eine Quarantänemaßnahme für ausländische Reisende, die an ihren jeweiligen Wohnorten oder anderen Quarantäneunterkünften als einem zentralen Quarantäneort durchgeführt wird.

10. Reisebüros Ehrbare Personen sind ehemalige Staatsoberhäupter oder ehemalige Regierungschefs eines Landes.

11. Distinguished Persons sind Personen, die in den Augen der internationalen Gemeinschaft Positionen von hohem sozialem und wirtschaftlichem Wert innehaben, wie z.

12. Besonders schutzbedürftige Auslandsreisende unter 18 Jahren sind Kinder, die sich in einer Notsituation befinden; Kinder, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten; Kinder aus Minderheiten und isolierten Gruppen; wirtschaftlich und/oder sexuell ausgebeutete Kinder; Kinder, die Opfer des Missbrauchs von Betäubungsmitteln, Alkohol, psychotropen Substanzen und anderen Suchtmitteln geworden sind; Kinder, die Opfer von Pornografie geworden sind; Kinder mit HIV/AIDS; Opfer von Entführung, Verkauf und/oder Kinderhandel; minderjährige Opfer physischer und/oder psychischer Gewalt; Kinderopfer von Sexualverbrechen; minderjährige Opfer terroristischer Netzwerke; Kinder mit Behinderungen; Kindesopfer von Missbrauch und Vernachlässigung; Kinder mit abweichendem Sozialverhalten; und Kinder, die Opfer von Stigmatisierung durch Etikettierung im Zusammenhang mit dem Zustand ihrer Eltern sind.

13. Dispensation ist eine Entscheidung eines autorisierten Regierungsbeamten als Form der Genehmigung des Antrags der Bürger, die eine Ausnahme von einem Verbot oder einer Anordnung gemäß den Bestimmungen der Gesetzgebung darstellt.

14.  S-Gene Target Failure , im Folgenden als SGTF bezeichnet, ist eine Art von Test, der die molekulare Nachweismethode oder den Nucleic Acid Amplification Test (NAAT) verwendet, der in der Lage ist, das Fehlschlagen des Nachweises des S-Gens zu sehen, wenn andere Gene als Marker nachgewiesen werden /mar/Screening-Varianten mit Spike (S) hoch wie SARS-Cov-2-Variante B.1.1.529.

fünfzehn.  Das Blasensystem ist ein Reisekorridorsystem, das darauf abzielt, Teilnehmer in verschiedene Gruppen (Blasen) , indem Teilnehmer oder Personen getrennt werden, bei denen das Risiko besteht, COVID-19 ausgesetzt zu sein (entweder aufgrund der Kontaktgeschichte oder der Reisegeschichte in Gebiete, in denen eine Übertragung durch die Gemeinschaft stattgefunden hat aufgetreten) aus der breiten Öffentlichkeit, begleitet von Beschränkungen der Interaktion nur mit Personen derselben Gruppe (Blase) und der Anwendung von Quarantäneprinzipien, um das Risiko der Verbreitung von COVID-19 zu minimieren.

Protokoll

1.     Überseereisende mit dem Status indonesischer Staatsbürger (WNI) aus dem Ausland dürfen nach Indonesien einreisen, während sie weiterhin die von der Regierung festgelegten strengen Gesundheitsprotokolle befolgen.

2.     Vorübergehende Beschränkungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet Indonesiens, entweder direkt oder auf der Durchreise in fremde Länder, gelten für ausländische Reisende mit dem Status ausländischer Staatsbürger (WNA), mit Ausnahme derjenigen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

a.     In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung des Ministers für Recht und Menschenrechte Nr. 34 von 2021 über die Erteilung von Einwanderungsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen im Zeitraum der Bewältigung der Corona-Virus-Krankheit und der nationalen wirtschaftlichen Erholung;

B.     In Übereinstimmung mit dem Abkommensschema (bilateral), wie dem Travel Corridor Arrangement (TCA); und/oder

c.      Hole dir besondere Berücksichtigung/Erlaubnis schriftlich vom Ministerium/Behörde ein.

3.     Alle ausländischen Reiseakteure, sowohl indonesische Staatsbürger (WNI) als auch ausländische Staatsbürger (WNA), betreten indonesisches Hoheitsgebiet über Einreisepunkte für Auslandsreisen:

a.     Flughafen:

i.       Soekarno Hatta, Banten;

ii.      Juanda, Ost-Java;

iii.     Ngurah Rai, Bali;

iv.    Hang Nadim, Riau-Inseln;

v.      Raja Haji Fisabilillah, Riau-Inseln;

vi.    Sam Ratulangi, Nord-Sulawesi; und

vii.  Zainuddin Abdul Madjid, West Nusa Tenggara.

B.     Seehafen:

i.       Tanjung Benoa, Bali;

ii.     Batam, Riau-Inseln;

iii.    Tanjung Pinang, Riau-Inseln;

iv.    Bintan, Riau-Inseln; und

V.     Nunukan, Nordkalimantan.

C.     Grenzüberschreitende Post:

i.       Aruk, West-Kalimantan;

ii.     Entikong, West-Kalimantan; und

iii.    Motaain, Ost-Nusa Tenggara.

4.     Ausländische Reiseakteure, die über den Einreisepunkt für Auslandsreisen, wie in den Nummern 3.a.vii, 3.bi, 3.b.ii und 3.b.iv angegeben, in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen, dürfen nur in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen mit einem Sprudelsystem-Mechanismus, wie im Rundschreiben der Task Force zum Umgang mit COVID-19 über das anwendbare Sprudelsystem vorgeschrieben.

5.     Alle Überseereisenden, sowohl indonesische Staatsbürger (WNI) als auch ausländische Staatsbürger (WNA), müssen bei der Einreise in indonesisches Hoheitsgebiet über den Einreisepunkt für Auslandsreisen gemäß Nummer 3 die folgenden Bestimmungen/Anforderungen erfüllen:

a .     Einhaltung der Bestimmungen des von der Regierung festgelegten Gesundheitsprotokolls;

B.     Zeige, dass die Karte oder Bescheinigung (physisch oder digital) die zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffs mindestens 14 (vierzehn) Tage vor der Abreise erhalten hat, als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien unter den folgenden Bedingungen:

i.       Indonesische Staatsbürger müssen eine Karte oder Bescheinigung (physisch oder digital) über den Erhalt der zweiten Dosis des COVID-19-Impfstoffs als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien vorlegen, und falls indonesische Staatsbürger den Impfstoff im Ausland nicht erhalten haben, werden sie geimpft am Quarantäneort bei Ankunft in Indonesien nach Durchführung der zweiten RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis;

ii.     Ausländer müssen eine Karte oder Bescheinigung (physisch oder digital) vorlegen, die die zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten hat, um nach Indonesien einzureisen.

iii.    Für den Fall, dass der Ausländer den Impfstoff im Ausland nicht erhalten hat, wird er bei der Ankunft in Indonesien nach der zweiten RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis am Quarantäneort geimpft, mit den folgenden Bedingungen:

1)       Ausländer im Alter von 12-17 Jahren;

2)       Inhaber von diplomatischen Aufenthaltstiteln und behördlichen Aufenthaltstiteln; und/oder

3)       Inhaber einer Karte mit befristeter Aufenthaltserlaubnis (KITAS) und einer Karte mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (KITAP).

iv.    Ausländer, die sich bereits in Indonesien aufhalten und sowohl im Inland als auch international reisen werden, müssen sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Programms oder eines Systems der gegenseitigen Zusammenarbeit impfen lassen.

v.      Die Verpflichtung, einen COVID-19-Impfausweis oder ein COVID-19-Impfzertifikat (physisch oder digital) als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien vorzuweisen, ist ausgeschlossen für:

1)       Ausländer, die Inhaber von Diplomatenvisa und Dienstvisa im Zusammenhang mit offiziellen/Staatsbesuchen ausländischer Beamter auf Ministerebene und höher sind, und Ausländer, die im Rahmen des Travel Corridor Arrangement-Programms nach Indonesien einreisen, gemäß dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, während weiterhin strenge Gesundheitsprotokolle umgesetzt werden;

2)       Ausländer, die nicht geimpft sind und beabsichtigen, im Inland zu reisen und mit dem Ziel fortzufahren, internationale Flüge aus dem Hoheitsgebiet der Republik Indonesien zu unternehmen, dürfen ihren COVID-19-Impfausweis/ihre Bescheinigung nicht vorzeigen, solange sie das Land nicht verlassen Flughafenbereich während des Transits, in dem auf internationale Flüge gewartet wird, mit Anforderungen:

a)       vom örtlichen Gesundheitsamt des Hafens die Genehmigung erhalten haben, Inlandsreisen durchzuführen, mit dem Ziel, ihre Flüge aus Indonesien fortsetzen zu können; und

b)       Zeigt den Zeitplan für Flugtickets außerhalb Indonesiens für direkten Transit vom Abflugort zum internationalen Flughafen im Hoheitsgebiet der Republik Indonesien mit dem Endziel in das Zielland.

3)       Reisende aus dem Ausland unter 18 Jahren; und

4)       Überseereisende mit besonderen Gesundheitsproblemen oder komorbiden Krankheiten, die sie daran hindern, Impfungen zu erhalten, müssen ein ärztliches Attest des staatlichen Krankenhauses des Abfluglandes beifügen, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person das COVID-19 nicht hat und/oder nicht nehmen kann Impfung.

vi.    Die Karte oder Bescheinigung (physisch oder digital) hat die zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten, die zusätzlich zur Sprache des Herkunftslandes in englischer Sprache verfasst ist.

C.      Negative Ergebnisse durch den RT-PCR-Test im Herkunftsland/der Herkunftsregion vorweisen, deren Proben innerhalb eines Zeitraums von maximal 2 x 24 Stunden vor dem Abflug entnommen und zum Zeitpunkt der Gesundheitsuntersuchung oder des indonesischen internationalen e-HAC beigefügt werden;

D.     Für den Fall, dass ausländische Reisende eine zentralisierte Quarantäne mit Eigenfinanzierung durchführen, müssen sie während ihres Aufenthalts in Indonesien eine Zahlungsbestätigung für die Buchung einer Quarantäneunterkunft des Unterkunftsanbieters nachweisen;

e.     Bei der Ankunft werden RT-PCR-Erneuttests für ausländische Reisende durchgeführt und müssen sich einer zentralen Quarantäne mit den folgenden Bedingungen unterziehen:

i.       Quarantäne für 7 x 24 Stunden für ausländische Reisende, die die erste Impfdosis erhalten haben;

ii.      Quarantäne für 5 x 24 Stunden für ausländische Reisende, die die zweite Impfdosis erhalten haben;

iii.     Quarantäne für 3 x 24 Stunden für ausländische Reisende, die die dritte Impfdosis erhalten haben; oder

iv.    Für Auslandsreisende unter 18 Jahren oder unter 18 Jahren, die besonderen Schutz benötigen, richtet sich die Dauer der Quarantäne nach den Bestimmungen, die für ihre Eltern oder Betreuer/Reisebegleiter gelten.

F.       Quarantänepflichten nach Buchstabe e werden mit folgenden Bestimmungen durchgeführt:

i.       Für indonesische Staatsbürger, nämlich indonesische Wanderarbeiter (PMI); Studierende, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben; Regierungsangestellte, die von Auslandsdienstreisen zurückkehren; oder indonesische Vertreter bei internationalen Wettbewerben oder Festivals einer zentralisierten Quarantäne auf Kosten der Regierung gemäß dem Erlass des Leiters der COVID-19 Handling Task Force über Quarantäneorte und RT-PCR-Verpflichtungen für indonesische Staatsbürger, die ins Ausland reisen, unterzogen werden.

ii.      Für indonesische Staatsbürger, die die Kriterien gemäß Nummer i nicht erfüllen, werden sie auf eigene Kosten in einer zentralen Quarantäneunterkunft unter Quarantäne gestellt; und

iii.     Bei Ausländern werden andere ausländische Diplomaten als der Leiter der Auslandsvertretung und die Familie des Leiters der Auslandsvertretung auf eigene Kosten in einer zentralen Quarantäneunterkunft unter Quarantäne gestellt.

g.     Quarantäneunterbringung nach Buchstabe f.ii. und der Buchstabe f.iii. muss eine Empfehlung der COVID-19 Task Force einholen, die die Bedingungen des indonesischen Hotel- und Restaurantverbands für Sauberkeit,Gesundheit,Sicherheitundund ökologische Nachhaltigkeit ( des für Gesundheitsangelegenheiten zuständigen Ministeriums für Jakarta und Jakarta erfülltumliegende Gebiete oder das für Gesundheitsangelegenheiten zuständige Provinzamt in den Regionen im Zusammenhang mit der Zertifizierung des COVID-19-Gesundheitsprotokolls;

h.     Für den Fall, dass die Ergebnisse der RT-PCR-Nachuntersuchung bei der Ankunft gemäß Buchstabe e ein positives Ergebnis zeigen, wird eine Nachsorge mit den folgenden Bestimmungen durchgeführt:

i.       Ausländische Reisende, die positive Ergebnisse ohne Symptome zeigen oder leichte Symptome verspüren, werden isoliert oder in von der Regierung festgelegten Isolationshotels oder zentralisierten Isolationseinrichtungen behandelt, wobei die gesamten Kosten für Ausländer unabhängig oder für indonesische Staatsbürger von der Regierung getragen werden. oder

ii.      Überseereisende, die positive Ergebnisse mit mittelschweren oder schweren Symptomen und/oder unkontrollierten Komorbiditäten zeigen, werden isoliert oder in einem COVID-19-Überweisungskrankenhaus behandelt, wobei die gesamten Kosten für Ausländer unabhängig oder für indonesische Staatsbürger von der Regierung getragen werden .

ich.       Für den Fall, dass ein ausländischer Staatsbürger (Ausländer) nicht in der Lage ist, die Selbstquarantäne und/oder die Behandlung in einem Krankenhaus zu bezahlen, kann der Sponsor das Ministerium / die Institution / das staatliche Unternehmen sein, das die Einreiseerlaubnis für den Ausländer berücksichtigt bat um die besagte Verantwortung;

J.       Für indonesische Staatsbürger und Ausländer wird ein zweiter RT-PCR-Test mit den folgenden Bedingungen durchgeführt:

i.       Am 6. Tag der Quarantäne für ausländische Reisende, die mit einer Dauer von 7 x 24 Stunden in Quarantäne sind;

ii.      Am 4. Tag der Quarantäne für ausländische Reisende, die eine Quarantäne mit einer Dauer von 5 x 24 Stunden durchführen; oder

iii.     Am Morgen des 3. Quarantänetages für ausländische Reisende, die eine Quarantäne mit einer Dauer von 3 x 24 Stunden durchführen.

k.      Für den Fall, dass der RT-PCR-Retest gemäß Buchstabe j ein negatives Ergebnis zeigt, dürfen indonesische Staatsbürger und Ausländer ihre Reise fortsetzen und es wird ihnen empfohlen, sich für 14 Tage in Selbstquarantäne zu begeben und Gesundheitsprotokolle anzuwenden;

l.        Bei einem positiven Ergebnis nach Buchstabe j erfolgt eine Nachkontrolle mit folgenden Bestimmungen:

i.       Ausländische Reisende, die positive Ergebnisse ohne Symptome zeigen oder leichte Symptome verspüren, werden isoliert oder in von der Regierung festgelegten Isolationshotels oder zentralisierten Isolationseinrichtungen behandelt, wobei die gesamten Kosten für Ausländer unabhängig oder für indonesische Staatsbürger von der Regierung getragen werden. oder

ii.     Überseereisende, die positive Ergebnisse mit mittelschweren oder schweren Symptomen und/oder unkontrollierten Komorbiditäten zeigen, werden isoliert oder in einem COVID-19-Überweisungskrankenhaus behandelt, wobei die gesamten Kosten für Ausländer unabhängig oder für indonesische Staatsbürger von der Regierung getragen werden .

m.    Die RT-PCR-Testuntersuchung nach Buchstabe e und Buchstabe j kann für einen schriftlichen Abgleich durch Ausfüllen des Formulars beim Hafengesundheitsamt (KKP) oder beim Gesundheitsministerium auf Kosten der Kontrolle beantragt werden zu Lasten des ausländischen Reisenden;

n.      Die Durchführung des RT-PCR-Vergleichstests nach Buchstabe m erfolgt zeitgleich oder zeitgleich durch KKP in 2 (zwei) Laboratorien zum Zwecke der SGTF-Vergleichsuntersuchung und vergleichenden Prüfung von RT-PCR-Ergebnissen, und zwar bei: Health Research and Development Agency (Balitbangkes), Rumah Cipto Mangunkusumo Central General Hospital (RSCM), Gatot Soebroto Army Central Hospital (RSPAD), Bhayangkara Raden Said Sukanto Hospital (Polri Hospital) oder andere staatliche Laboratorien (Environmental Health Engineering Center, Regional Health Laboratory, or andere staatliche Referenzlaboratorien);

Ö.      Die internationalen Flughäfen und Seehäfen von KKP unterstützen indonesische Staatsbürger oder Ausländer, die ins Ausland reisen und bei der Ankunft in Indonesien gemäß den geltenden Vorschriften medizinische Notdienste benötigen.

P.      Ministerien/Institutionen/               Regionalregierungen              ,

die Aufgaben im Zusammenhang mit indonesischen Staatsbürgern und/oder ausländischen Staatsangehörigen wahrnehmen, folgen diesem Rundschreiben, indem sie Rechtsinstrumente herausgeben, die in Harmonie stehen und nicht im Widerspruch zu diesem Rundschreiben und den Bestimmungen der geltenden Gesetze stehen Vorschriften; und

q.     Das Rechtsinstrument nach Buchstabe p ist untrennbarer Bestandteil dieses Rundschreibens.

6.     Ausländern mit dem Status des Leiters ausländischer Vertreter, die in Indonesien tätig sind, und ihren Familien kann eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung der zentralisierten Quarantäne für die in Nummer 5.e genannte Dauer erteilt werden. in Form von individueller Selbstquarantäne.

7.     Eine Befreiung in Form einer Befreiung von der Quarantänepflicht kann indonesischen Staatsbürgern in dringenden Fällen (z. B. bei einem lebensbedrohlichen Gesundheitszustand, einem Gesundheitszustand, der besondere Aufmerksamkeit erfordert, oder Trauer, weil ein Kernfamilienmitglied gestorben ist) nach Vorzeigen erteilt werden ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Retests bei der Ankunft im Krankenhaus der Einstiegspunkt für Auslandsreisen.

8.     und , dass das Blasensystem strenge Gesundheitsprotokolle umgesetzt werden, kann Ausländern mit folgenden Kriterien erteilt werden:

a.     Inhaber von Diplomaten- und Dienstvisa;

B.     Ausländische Beamte auf Ministerebene und darüber und ihr Gefolge bei offiziellen/Staatsbesuchen;

C.      Reisebüros, die über das Travel Corridor Arrangement-Programm nach Indonesien einreisen;

D.     Delegationen der G20-Mitgliedsländer; und

e.     Reisebüros, dieehrenwerte und angesehene Persönlichkeiten sind.

9.     Anträge auf Befreiung in Form von Selbstquarantäne gemäß Nummer 6 und Befreiung von Quarantänepflichten gemäß Nummer 8 sind mindestens 7 (sieben) Tage vor der Ankunft in Indonesien bei der National COVID-19 Handling Task zu stellen Das begrenzte Kontingent basiert auf einer Vereinbarung aus der Koordinierung zwischen der COVID-19 Task Force, dem Koordinierungsministerium für maritime Angelegenheiten und Investitionen und dem Gesundheitsministerium.

10.  Anträge auf Befreiung von der Quarantänepflicht für indonesische Staatsbürger mit dringenden Umständen gemäß Nummer 7 werden mindestens 3 (drei) Tage vor der Ankunft in Indonesien bei der National COVID-19 Handling Task Force eingereicht und können bewilligt werden selektiv, individuell und mit begrenzten Quoten auf der Grundlage einer Vereinbarung, das Ergebnis der Koordinierung zwischen der COVID-19-Task Force, dem koordinierenden Ministerium für maritime Angelegenheiten und Investitionen und dem Gesundheitsministerium.

11.  Die Durchführung der Selbstquarantäne nach Nummer 6 muss folgende Bestimmungen erfüllen:

a.     Ein separates Schlafzimmer und Badezimmer für jeden einzelnen ausländischen Reisenden haben;

B.     Minimierung des Kontakts während der Essensausgabe oder beim Essen;

C.      Keinen physischen Kontakt mit anderen Reisenden, die sich in Quarantäne befinden, oder anderen Personen;

D.     Es gibt Quarantäneaufsichtsbeamte, die verpflichtet sind, die Quarantäneüberwachung täglich den KKP-Beamten in ihrem Hoheitsgebiet zu melden; und

e.     Führen einen zweiten RT-PCR-Test durch und melde die Ergebnisse des RT-PCR-Tests den KKP-Beamten in ihrem Bereich unter den folgenden Bedingungen:

i.       Am 6. Tag der Quarantäne für ausländische Reisende, die mit einer Dauer von 7 x 24 Stunden in Quarantäne sind;

ii.     Am 4. Tag der Quarantäne für ausländische Reisende, die eine Quarantäne mit einer Dauer von 5 x 24 Stunden durchführen; oder

iii.    Am 3. Tag der Quarantäne für ausländische Reisende, die mit einer Dauer von 3 x 24 Stunden in Quarantäne gehen.

12. Für den Fall, dass der Antrag auf Befreiung von der Durchführung der Selbstquarantäne nach Nummer 6 gestellt wird, hat der betroffene ausländische Reisende den Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen an die Selbstquarantäne in Form von getrennten Schlaf- und Badezimmern für jeden einzelnen Ausländer beizufügen Reisenden sowie Dokumente, die die Identität des Quarantäneaufsichtsbeamten enthalten, validiert vom Gesundheitsministerium oder dem Gesundheitsamt des Hafens.

13. Das strenge Gesundheitsprotokoll gemäß Nummer 5 muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

a.     Die Verwendung von Masken muss so erfolgen, dass Nase und Mund ordnungsgemäß bedeckt sind.

B.     Die von Reisenden verwendeten Arten von Masken sind 3-lagige Stoffmasken oder medizinische Masken;

C.      Es ist nicht gestattet, während der gesamten Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Land, Schiene, See, Fluss, See, Fähre und Flugzeug in eine Richtung oder in beide Richtungen telefonisch oder persönlich zu sprechen; und

d.     Es ist nicht gestattet, während der Flugreise für eine Reisedauer von weniger als 2 Stunden zu essen und zu trinken, mit Ausnahme von Personen, die verpflichtet sind, Arzneimittel zur Behandlung einzunehmen, deren Nichteinhaltung die Sicherheit und Gesundheit der Person gefährden kann.

14. Jeder ausländische Reisende muss die Anwendung PeduliLindung als Bedingung für Auslandsreisen nutzen, um indonesisches Hoheitsgebiet zu betreten.

fünfzehn. Jeder Betreiber von Verkehrsmitteln am Einstiegspunkt von Überseereisen ist verpflichtet, die Anwendung PeduliLindung zu nutzen.

16. Überwachung der Quarantänegesundheit von Frachtschiffen und Schiffsbesatzungen gemäß spezifischerer und technischer Vereinbarungen, die vom Gesundheitsministerium festgelegt wurden, durch Überwachung jedes Eingangspunkts für Auslandsreisen durch das Hafengesundheitsamt.

17. Ausländische Reisende und indonesische Staatsbürger mit Reisezweck können in das indonesische Hoheitsgebiet einreisen, sofern sie eine Karte oder Bescheinigung vorlegen, die den COVID-19-Impfstoff erhalten hat, und ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests gemäß Nummer 5.b. und 5.C. und müssen beifügen:

a.     Kurzbesuchsvisum oder andere Einreisegenehmigungen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften;

B.     Nachweis über den Besitz einer Krankenversicherung mit einem Mindestdeckungswert von 25.000 USD, die die Finanzierung für den Umgang mit COVID-19 umfasst; und

c.      Nachweis der Buchungsbestätigung und Zahlung (Buchung) für die Unterkunft vom Unterkunftsanbieter während des Aufenthalts in Indonesien.

G.    Überwachung, Kontrolle und Bewertung

1.     Die regionale Task Force für den Umgang mit COVID-19, die von der Verwaltungsbehörde für öffentliche Verkehrsmittel unterstützt wird, wird gemeinsam die Reisen der Menschen und den sicheren öffentlichen Verkehr für COVID-19 kontrollieren, indem sie einen integrierten Sicherheitsposten einrichtet;

2.     Behörden, Manager und Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel beauftragen die Überwachung bei der Durchführung des öffentlichen Verkehrsbetriebs;

3.     Ministerien/Institutionen, TNI, POLRI und regionale Regierungen haben das Recht, Reisen von Personen auf der Grundlage dieses Rundschreibens zu stoppen und/oder zu verbieten, das im Einklang mit und/oder den Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften steht;

4.     Ministerien/Behörden, TNI, POLRI, unterstützt von der Airport and Sea Port COVID-19 Handling Task Force cq International Airport and Sea Port Health Offices (KKP) führen routinemäßige Überwachungen durch, um die Einhaltung der Umsetzung von Gesundheitsprotokollen und Selbstquarantäne per Telefon sicherzustellen Einrichtungen, Videoanrufe und Kontrollen vor Ort während dieser COVID-19-Pandemie; und

5.     Autorisierte Behörden (Ministerien/Behörden, TNI, POLRI und regionale Regierungen) führen die Disziplinierung der COVID-19-Gesundheitsprotokolle und die Strafverfolgung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften durch.

H.    Abdeckung

1.     Dieses Rundschreiben gilt ab dem 16. Februar 2022, bis ein späteres Datum festgelegt wird.

2.     Mit Inkrafttreten dieses Rundschreibens wird das Rundschreiben Nr. 4 von 2022 betreffend Gesundheitsprotokolle für Auslandsreisen während der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19)-Pandemie aufgehoben und für ungültig erklärt.

Damit sie mit voller Verantwortung geführt und durchgeführt werden kann.

Immigration Office geschlossen vom 30 Dez. 2023 bis 01 Jan. 2024

Du kannst dein Visum jetzt buchen – aber bitte bedenke, dass während der indonesischen Feiertage keine Anträge bearbeitet werden. Stelle bitte deshalb deinen Visumantrag frühzeitig. Vielen Dank.

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