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Nur noch eine Nacht Hotelbuchung nötig

Am Mittwoch, den 23. März 2022 wurde eine neue Regelung für die Einreise veraschiedet.

Die wichtigsten Änderungen sind:
1.) Man benötigt nur noch Hotel bzw. Unterkunftsbuchung für eine Nacht (kann AirBNB, Booking.com sein, Zertifizierung ist nicht relevant)
2.) Es wird kein weiterer PCR-Test im Hotel mehr gemacht.
3.) Nach dem negativen Testergebnis des PCR-Tests am Flughafen darf man sich frei bewegen (Ergebnis kommt i.d.R. am nächsten Tag)
4.) Ungeimpfte Reisende und Kinder ab 6 Jahren müssen 5 Tage in eine CHSE zertifizierte Unterkunft /Hotel zur Quarantäne und bekommen die erste Impfung in der Quarantäne, es sei denn man führt ein ärztliches Impfunfähigkeitszeugnis von einem staatlichen Krankenhaus mit sich.

Quelle

https://covid19.go.id/artikel/2022/03/23/surat-edaran-kasatgas-nomor-15-tahun-2022

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Deutsche Übersetzung (Google Translate)

F. Protokoll 

1. PPLN betritt das Hoheitsgebiet Indonesiens über den Einreisepunkt für Übersee wie folgt reisen: a. Flughäfen: 

i. Soekarno Hatta, Banten; 

ii. Juanda, Ost-Java; 

iii. Ngurah Rai, Bali; 

iv. Hang Nadim, Riau-Inseln; 

v. Raja Haji Fisabilillah, Riau-Inseln; 

vi. Sam Ratulangi, Nord-Sulawesi; und 

vii. Zainuddin Abdul Madjid, West Nusa Tenggara.

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b. Seehäfen: 

i. Tanjung Benoa, Bali; 

ii. Batam, Riau-Inseln; 

iii. Tanjung Pinang, Riau-Inseln; 

iv. Bintan, Riau-Inseln; und 

v. Nunukan, Nord-Kalimantan. 

C. Grenzüberschreitende Posten: 

i. Aruk, West-Kalimantan; 

ii. Entikong, West-Kalimantan; und 

iii. Motaain, Ost-Nusa Tenggara. 

2. PPLNs dürfen nach Indonesien einreisen, während sie die von der Regierung festgelegten strengen Gesundheitsprotokolle einhalten. 

3. PPLN-Ausländer können mit den folgenden Kriterien in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen: 

a. In Übereinstimmung mit den Einwanderungsbestimmungen des Ministeriums, das Regierungsangelegenheiten in den Bereichen Recht und Menschenrechte verwaltet; 

B. In Übereinstimmung mit dem Abkommensschema (bilateral), wie dem Travel Corridor Arrangement (TCA); und/oder 

c. Holen Sie eine besondere Berücksichtigung/Erlaubnis schriftlich vom Ministerium/der Behörde ein. 4. Die Bedingungen/Anforderungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet Indonesiens über den Einreisepunkt lauten wie folgt: a. die Bestimmungen des von der Regierung festgelegten Gesundheitsprotokolls einhalten; B. den Pedulilindungi-Antrag heruntergeladen und den indonesischen e-HAC ausgefüllt haben; 

C. Zeigen Sie die Karte/Bescheinigung (physisch oder digital) vor, die die zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffs mindestens 14 (vierzehn) Tage vor der Abreise als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien unter den folgenden Bedingungen erhalten hat: 

i. Indonesische Staatsbürger von PPLN, die den Impfstoff nicht erhalten haben, werden am Einreisepunkt für Überseereisen nach einer RT-PCR-Untersuchung bei der Ankunft mit negativem Ergebnis oder an einem Quarantäneort nach einer zweiten RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis geimpft aus; 

ii. PPLN-Ausländer, die den Impfstoff nicht erhalten haben, werden am Einreisepunkt für Überseereisen nach einer RT-PCR-Untersuchung bei der Ankunft mit negativem Ergebnis oder an einem Quarantäneort nach einer zweiten RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis geimpft. mit folgenden Voraussetzungen: 

1) im Alter von 6 – 17 Jahren; 

2) Inhaber von diplomatischen Aufenthaltstiteln und offiziellen Aufenthaltstiteln; und/oder 3) Karte mit befristeter Aufenthaltserlaubnis (KITAS) und Karte mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (KITAP). 

iii. PPLN-Ausländer, die sich bereits in Indonesien aufhalten und sowohl im Inland als auch international reisen werden, müssen sich im Rahmen eines Programms oder eines Systems der gegenseitigen Zusammenarbeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen impfen lassen.

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iv. Karte/Bescheinigung (physisch oder digital) über den Erhalt der zweiten Dosis des COVID-19-Impfstoffs in englischer Sprache, zusätzlich zur Sprache des Herkunftslandes. 

D. Die Pflicht zum Vorzeigen eines COVID-19-Impfpasses/-zertifikats (physisch oder digital) nach Buchstabe c ist ausgenommen von: 

i. PPLN-Ausländer, die Inhaber von Diplomatenvisa und Dienstvisa im Zusammenhang mit offiziellen/staatlichen Besuchen ausländischer Beamter auf Ministerebene und darüber sind, und Ausländer, die im Rahmen des Travel Corridor Arrangement-Programms nach Indonesien einreisen, in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Gegenseitigkeit bei gleichzeitiger Umsetzung strenger Gesundheitsprotokolle; 

ii. PPLN-Ausländer, die nicht geimpft sind und beabsichtigen, im Inland zu reisen und mit dem Ziel fortzufahren, internationale Flüge aus dem indonesischen Hoheitsgebiet zu unternehmen, dürfen ihren COVID-19-Impfausweis/ihre Bescheinigung nicht vorzeigen, solange sie den Flughafenbereich während des Transits nicht verlassen Warten auf internationale Flüge mit Auflagen: 

1) Es wurde vom örtlichen Hafengesundheitsamt (KKP) genehmigt, Inlandsreisen mit dem Ziel durchzuführen, ihre Flüge aus Indonesien fortzusetzen; und 

2) zeigt den Zeitplan der Flugtickets außerhalb Indonesiens für den direkten Transit vom Abflugort zum internationalen Flughafen im Hoheitsgebiet Indonesiens mit dem Endziel in das Zielland. 

iii. PPLN unter 18 Jahren; und 

iv. PPLN mit besonderen Gesundheitsproblemen oder komorbiden Krankheiten, die dazu führen, dass Reisende keine Impfungen erhalten können, mit der Bedingung, dass sie ein ärztliches Attest des staatlichen Krankenhauses des Abfluglandes beifügen müssen, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person nicht daran teilgenommen hat und/oder teilnehmen kann die COVID-19-Impfung. 

e. weist ein negatives Ergebnis durch den RT-PCR-Test im Herkunftsland/der Herkunftsregion auf, deren Proben innerhalb eines Zeitraums von maximal 2 x 24 Stunden vor Abflug entnommen und zum Zeitpunkt der Gesundheitskontrolle oder e-HAC Indonesien beigefügt werden; 

F. für den Fall, dass die PPLN eine zentralisierte Quarantäne mit Eigenfinanzierung durchführt, muss sie während ihres Aufenthalts in Indonesien eine Zahlungsbestätigung für die Reservierung einer Quarantäneunterkunft des Unterkunftsanbieters nachweisen; 

g. für PPLN-Ausländer einen Nachweis über den Besitz einer Krankenversicherung beifügen, die die Finanzierung für den Umgang mit COVID-19 und die medizinische Evakuierung in ein Überweisungskrankenhaus mit einem vom Organisator, Manager oder der lokalen Regierung festgelegten Mindestdeckungswert umfasst; 

h. bei der Ankunft müssen sich PPLNs einer erneuten RT-PCR-Untersuchung unterziehen; 

ich. nach der RT-PCR-Probenahme bei der Ankunft fuhr PPLN fort mit: 

i. Inspektion von Einwanderungsdokumenten und Zolldokumenten; 

ii. Gepäckabholung und Gepäckdesinfektion; 

iii. Abholung und Rückgabe direkt zum Hotel, zur Unterkunft oder zum Wohnort; 

iv. Warten auf die Ergebnisse der RT-PCR-Untersuchung in Hotelzimmern, Zimmern in Beherbergungsbetrieben oder Wohnorten; und

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v. dürfen Hotelzimmer, Zimmer in Unterkünften oder Residenzen nicht verlassen und dürfen nicht mit anderen Personen interagieren, bevor die Ergebnisse der RT-PCR-Untersuchung negative Ergebnisse zeigen. 

J. Für den Fall, dass die Ergebnisse der RT-PCR-Nachuntersuchung bei der Ankunft nach Buchstabe h negativ sind, gelten die folgenden Bestimmungen: 

i. Für PPLN, die nicht geimpft werden konnten oder die erste Impfdosis mindestens 14 Tage vor der Abreise erhalten haben, müssen sie sich für 5 x 24 Stunden in Quarantäne begeben; 

ii. für PPLN, die die zweite oder dritte Impfdosis mindestens 14 Tage vor der Abreise erhalten haben, die Reise fortsetzen dürfen; 

iii. für PPLNs unter 18 Jahren und/oder die besonderen Schutz benötigen, folgen die Quarantäneregelungen den Bestimmungen, die ihren Eltern oder Betreuern/Reisebegleitern auferlegt werden; oder 

iv. Für PPLNs mit besonderen Gesundheitsproblemen oder komorbiden Krankheiten, die dazu führen, dass Reisende nicht an der COVID-19-Impfung teilgenommen haben und/oder nicht teilnehmen können, dürfen sie die Reise fortsetzen, indem sie verpflichtet sind, ein ärztliches Attest des staatlichen Krankenhauses beizufügen des Abgangslandes, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person nicht an der COVID-19-Impfung teilnehmen konnte und/oder kann. 

k. für den Fall, dass das PPLN bei der RT-PCR-Nachuntersuchung bei der Ankunft ein negatives Ergebnis erhalten hat und die Reise gemäß Buchstabe j.ii fortsetzen darf. und Buchstabe j.iv. wird empfohlen, 14 Tage lang eine unabhängige Gesundheitsüberwachung der COVID-19-Symptome durchzuführen, indem Gesundheitsprotokolle implementiert werden; 

I. Für den Fall, dass die Ergebnisse der RT-PCR-Nachuntersuchung bei der Ankunft gemäß Buchstabe h ein positives Ergebnis zeigen, wird eine Nachsorge mit den folgenden Bestimmungen durchgeführt: 

i. wenn keine Symptome oder leichte Symptome auftreten, wird die Isolation/Behandlung in Isolationshotels oder zentralisierten Isolationseinrichtungen durchgeführt, die von der Regierung eingerichtet wurden, oder Selbstisolation am Wohnort; oder 

ii. bei mittelschweren oder schweren Symptomen und/oder unkontrollierten Komorbiditäten erfolgt die Isolierung oder Behandlung in einem COVID-19-Überweisungskrankenhaus; und 

iii. Isolations-/Behandlungskosten für Ausländer werden unabhängig getragen, während sie für indonesische Staatsbürger von der Regierung getragen werden. 

m. Quarantänepflichten nach Buchstabe j werden mit folgenden Bestimmungen durchgeführt: 

i. für PPLN indonesische Staatsbürger, nämlich indonesische Wanderarbeiter (PMI); Studierende, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben; Regierungsangestellte, die von Auslandsdienstreisen zurückkehren; oder indonesische Vertreter bei internationalen Wettbewerben oder Festivals einer zentralisierten Quarantäne auf Kosten der Regierung gemäß dem Dekret des Leiters der COVID-19 Handling Task Force über Quarantäneorte und RT-PCR-Verpflichtungen für indonesische Staatsbürger, die ins Ausland reisen, unterzogen werden; 

ii. für PPLN Indonesische Staatsbürger, die die Kriterien gemäß Nummer i nicht erfüllen, werden auf eigene Kosten in einer zentralen Quarantäneunterkunft unter Quarantäne gestellt; und 

iii. für PPLN-Ausländer, die nicht der Leiter des ausländischen Vertreters und die Familie des Leiters des ausländischen Vertreters sind, werden sie auf eigene Kosten in einer zentralen Quarantäneunterkunft unter Quarantäne gestellt.

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n. für PPLNs, die nicht geimpft werden konnten oder die erste Impfdosis erhalten haben und für eine Dauer von 5 x 24 Stunden unter Quarantäne gestellt werden, sind sie verpflichtet, am 4. Tag der Quarantäne einen zweiten RT-PCR-Test durchzuführen; 

Ö. für den Fall, dass der zweite RT-PCR-Test nach Buchstabe n negativ ausfällt, darf die WN1/WNA PPLN die Reise fortsetzen und es wird empfohlen, für 14 Tage eine unabhängige Gesundheitsüberwachung der COVID-19-Symptome durchzuführen und wenden Sie Gesundheitsprotokolle an; 

P. Falls der RT-PCR-Retest nach Buchstabe n positiv ausfällt, erfolgt eine Nachkontrolle mit folgenden Bestimmungen: 

i. wenn keine Symptome oder leichte Symptome auftreten, wird die Isolation/Behandlung in Isolationshotels oder zentralisierten Isolationseinrichtungen durchgeführt, die von der Regierung eingerichtet wurden, oder Selbstisolation am Wohnort; oder 

ii. bei mittelschweren oder schweren Symptomen und/oder unkontrollierten Komorbiditäten erfolgt die Isolierung oder Behandlung in einem COVID-19-Überweisungskrankenhaus; und 

iii. Isolations-/Behandlungskosten für Ausländer werden unabhängig getragen, während sie für indonesische Staatsbürger von der Regierung getragen werden. 

Q. Für den Fall, dass der PPLN-Ausländer nicht in der Lage ist, die Quarantäne und/oder Behandlung im Krankenhaus gemäß Buchstabe I, Buchstabe m.iii. und Buchstabe p zu finanzieren, der Sponsor, das Ministerium/die Institution/das BUMN, das die Einreise berücksichtigt Aufenthaltserlaubnis für den Ausländer kann bei der jeweiligen Rechenschaftspflicht beantragt werden; 

R. Die RT-PCR-Testuntersuchung gemäß Buchstabe h und Buchstabe n kann auf Kosten der Untersuchung zu Lasten der PPLN schriftlich durch Ausfüllen des Formulars der KKP oder des Gesundheitsministeriums um einen Vergleich gebeten werden; 

S. die Durchführung des RT-PCR-Vergleichstests nach Buchstabe r gleichzeitig oder gleichzeitig durch das KKP in 2 (zwei) Laboratorien zum Zweck der SGTF-Vergleichsuntersuchung und der vergleichenden Untersuchung von RT-PCR-Ergebnissen durchgeführt wird, und zwar bei: Gesundheit Research and Development Agency (Balitbangkes), Home Cipto Mangunkusumo Central General Hospital (RSCM), Gatot Soebroto Army Central Hospital (RSPAD), Bhayangkara Raden Said Sukanto Hospital (Polri Hospital) oder andere staatliche Laboratorien (Environmental Health Engineering Center, Regional Health Laboratory, oder andere staatliche Referenzlaboratorien); 

T. International Airport and Seaports KKP erleichtert PPLNs, die bei der Ankunft in Indonesien medizinische Notdienste benötigen, gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften; 

u. Ministerien/Institutionen/Kommunalverwaltungen, die Aufgaben im Zusammenhang mit PPLN wahrnehmen, folgen diesem Rundschreiben, indem sie Rechtsinstrumente herausgeben, die mit den Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen und nicht mit diesen in Konflikt stehen; und 

v. Das in Buchstabe u genannte Rechtsinstrument ist untrennbarer Bestandteil dieses Rundschreibens. 

5. Quarantäneunterkünfte nach Nummer 4.m.ii. und die Nummer 4.m.iii. muss eine Empfehlung der COVID-19 Task Force einholen, die die Bedingungen des indonesischen Hotel- und Restaurantverbands für Sauberkeit, Gesundheit, Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit (CHSE) oder des für Gesundheitsangelegenheiten zuständigen Ministeriums für Jakarta und Jakarta erfüllt hat umliegende Gebiete oder das für Gesundheitsangelegenheiten zuständige Provinzamt in den Regionen im Zusammenhang mit der Zertifizierung des COVID-19-Gesundheitsprotokolls;

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6. Eine Befreiung in Form einer Befreiung von der Quarantänepflicht kann indonesischen Bürgern von PPLN gewährt werden, die die zweite Impfdosis unter dringenden Umständen nicht erhalten haben (z Zustand, der besondere Aufmerksamkeit erfordert  

, oder Trauer aufgrund des Todes eines Kernfamilienmitglieds) nach negativen Ergebnissen. RT-PCR-Erneuttest bei Ankunft am Einreisepunkt der Auslandsreise. 

7. Der Antrag auf Befreiung von der Quarantänepflicht für indonesische Staatsbürger mit dringenden Umständen gemäß Nummer 6 wird mindestens 3 (drei) Tage vor der Ankunft in Indonesien bei der National COVID-19 Handling Task Force eingereicht und kann selektiv, individuell und mit einem begrenzten Kontingent gewährt werden. basierend auf der Vereinbarung zwischen der Task Force für den Umgang mit COVID-19, dem koordinierenden Ministerium für maritime Angelegenheiten und Investitionen und dem Gesundheitsministerium. 

8. Das strenge Gesundheitsprotokoll gemäß Nummer 4 muss die folgenden Bedingungen erfüllen: 

a. Verwendung einer 3-lagigen Stoffmaske oder einer medizinischen Maske, die Nase, Mund und Kinn bedeckt; 

B. Wechseln Sie die Masken regelmäßig alle vier Stunden und entsorgen Sie die Abfallmasken an den dafür vorgesehenen Stellen; 

C. Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder Händedesinfektionsmittel, insbesondere nach dem Berühren von Gegenständen, die von anderen Personen berührt wurden; 

D. Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein und meiden Sie Menschenansammlungen; 

e. Es ist nicht gestattet, während der gesamten Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Land, Schiene, See, Fluss, See, Fähre und Flugzeug in eine oder zwei Richtungen telefonisch oder persönlich zu sprechen; und 

f. Es ist nicht gestattet, während der Flugreise für eine Reisedauer von weniger als 2 Stunden zu essen und zu trinken, außer für eine Person, die verpflichtet ist, Medikamente zu Behandlungszwecken einzunehmen, die andernfalls die Sicherheit und Gesundheit dieser Person gefährden können . 

9. Jeder Betreiber von Transportmitteln am Einstiegspunkt von Überseereisen muss die Pedulilidungi-Anwendung verwenden. 

10. Überwachung der Quarantänegesundheit von Frachtschiffen und Besatzungen gemäß spezifischerer und technischer Vereinbarungen, die vom Gesundheitsministerium festgelegt wurden, durch Überwachung jedes Einreisepunkts für Auslandsreisen durch das KKP. 

Diese SE Nr. 15 ersetzt die SE Nr. 12 und SE Nr. 13, die nicht mehr gültig sind. 

Unterzeichnet am 23. März 2022, Jakarta

Immigration Office geschlossen vom 30 Dez. 2023 bis 01 Jan. 2024

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