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Indonesien reduziert Quarantäne von 10 auf 7 Tage

Seit dem 03. Dezember 2021 betrug die Quarantänezeit 10 Tage und 9 Nächte. Am 04. Januar wurde ein neues Dokument unterzeichnet und heute (06.01.2022) veröffentlicht. Die wichtigste Änderung ist, dass die Quarantänezeit von 10 auf 7 Tage reduziert wurde. Indonesier, die aus Risikogebieten nach Indonesien zurückkehren müssen 10 Tage in Quarantäne. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass weiterhin keine Impfung für Kinder unter 12 Jahren erforderlich ist. Das hatte kürzlich zu Unklarheiten geführt nachdem Indonesien damit begonnen hat Kinder ab 6 Jahren zu impfen. Hier findest du das Originaldokument des Rundschreibens in indonesischer Sprache:

Für Ausländer, die aus einem sog. Risikogebiet kommen, ist derzeit keine Einreise möglich:

keine einreise nach indonesien aus 14 laendern 1024x1019 1
Indonesien reduziert Quarantäne von 10 auf 7 Tage 2

Übersetzung des Rundschreibens auf Deutsch:

Hintergrund

  1. dass, um die Entwicklung der Situation der Ausbreitung der Followup SARS-CoV- 2-Virus in verschiedenen Ländern der Welt und den Ergebnissen sektorübergreifender Evaluierungen ist es notwendig, den Kontrollmechanismus für Auslandsreisen anzupassen.
  2. Um der Ausbreitung des neuen und zukünftigen SARS-CoV-2-Virus vorzubeugen, müssen sich ausländische Reisende sehr streng an die Gesundheitsprotokolle halten und die von der Regierung festgelegten Vorschriften oder Richtlinien beachten.
  3. Ausgehend von den in Nummer 1 und Nummer 2 genannten Erwägungen ist es erforderlich, ein Rundschreiben zu Gesundheitsprotokollen für Überseereisen während derPandemie Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19)festzulegen.
  4. Zweck und Ziele

Der Zweck dieses Rundschreibens besteht darin, Gesundheitsprotokolle für ausländische Reisende während der COVID-19-Pandemie umzusetzen. Zweck dieses Rundschreibens ist die Überwachung, Kontrolle und Bewertung, um eine Zunahme der Übertragung von COVID-19 einschließlich der neuen und zukünftigen Varianten von SARS-CoV-2 zu verhindern.

  1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieses Rundschreibens ist ein Gesundheitsprotokoll für Reisende aus Übersee.

  1. Rechtsgrundlage des
  1. Gesetzes Nr. 4 von 1984 über den Ausbruch von Infektionskrankheiten;
  2. Gesetz Nr. 24 von 2007 über das Katastrophenmanagement;
  3. Gesetz Nr. 6 von 2011 über Einwanderung;
  4. Gesetz Nr. 6 von 2018 über die Gesundheitsquarantäne;
  5. Regierungsverordnung Nr. 21 von 2008 über die Umsetzung des Katastrophenmanagements;
  6. Regierungsverordnung Nr. 21 von 2020 übersoziale Beschränkungen im Zusammenhang mit der beschleunigten Behandlung der Corona-Virus-Krankheit weitreichende2019 (COVID-19);
  7. Verordnung Nr. 1 des Präsidenten von 2019 über die National Disaster Management Agency, geändert durch die Verordnung des Präsidenten der Verordnung Nr. 29 von 2021 über Änderungen der Verordnung Nr. 1 des Präsidenten von 2019 über die National Disaster Management Agency;
  8. Verordnung des Präsidenten Nr. 82 von 2020 über den Ausschuss zur Behandlung der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19) und die nationale wirtschaftliche Erholung, geändert durch die Verordnung des Präsidenten Nr. 108 von 2020 über Änderungen der Verordnung des Präsidenten Nr. 82 von 2020 über den Ausschuss zur Behandlung der Corona-Virus-Krankheit 2019 ( COVID-19) und nationaler Wirtschaftsaufschwung;
  9. Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 11 von 2020 zur Feststellung des Gesundheitsnotstands der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19);
  10. Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 12 von 2020 zur Feststellung von nichtKatastrophen für die Ausbreitung der Corona-Virus-Krankheit naturbedingten2019 (COVID-19) als nationale Katastrophen;
  11. Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 24 von 2021 zur Feststellung des tatsächlichen Status derPandemie Corona-Virus- Krankheit 2019 (COVID-19)in Indonesien;
  12. Verordnung des Ministers für Recht und Menschenrechte Nr. 34 von 2021 über die Erteilung von Einwanderungsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen in der Zeit des Umgangs mit der Ausbreitung der Corona-Virus-Krankheit 2019 und der nationalen wirtschaftlichen Erholung; und die
  13. Ergebnisse der Limited Cabinet Meeting am 3. Januar 2022.
  14. Die Definition
  1. eines Überseereisenden ist jemand, der in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland gereist ist.
  2. Rezerse-Transcriptase Polymerase Chain Reaction,im folgenden als RT-PCR, ist eine Art von diagnostischem Test,virale genetisches Material von bestimmten Proben, wieBeispiel der nasopharyngealen / oropharyngealen Tupfer  unter VerwendungEnzymeerkennt. ReverseTranskriptase und Polymeraseketten Testreaktionen,
  3. Quarantäne ist eine vorübergehende Trennung von gesunden Personen oder Personen, die COVID-19 ausgesetzt sind (entweder aufgrund von Kontakten in der Vorgeschichte oder Reisen in Gebiete, in denen eine Übertragung in der Gemeinschaft stattgefunden hat), obwohl sie keine Symptome gezeigt haben oder sich in der Inkubation befinden Zeitraum, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass keine Symptome auftreten und eine mögliche Übertragung auf in der Nähe befindliche Personen verhindert wird.
  4. Isolation ist ein Versuch, einen Erkrankten, der eine COVID-19-Behandlung benötigt oder aufgrund von Diagnoseergebnissen COVID-19 bestätigt hat, vorübergehend von gesunden Menschen zu trennen, um das Übertragungsrisiko zu verringern.
  5. Die Krankenversicherung ist ein Nachweis des Eigentums an Garantien für den Versicherten, um alle Kosten für die Behandlung von COVID-19 zu decken, einschließlich Kosten für Behandlung, Operation und Medikamente.
  6. Impfbescheinigung ist ein physisches Dokument oder ein digitaler Nachweis, dass eine Reihe von Impfungen erhalten wurde.
  7. Gemeinschaftsübertragung ist ein Zustand hoher Übertragung, der zwischen Anwohnern in einem Gebiet festgestellt wird, deren Übertragungsquelle von innerhalb und/oder außerhalb des Gebiets kommen kann.
  8. Zentralisierte Quarantäne sind Quarantäneaktivitäten für ausländische Reisende, die sich in einer Quarantäneunterkunft konzentrieren, entweder in staatlichen Quarantänestandorten oder in Hotels.
  9. Selbstquarantäne ist eine Quarantäne-Aktivität für ausländische Reisende, die an ihrem jeweiligen Wohnsitz oder in einer anderen Quarantäne-Unterkunft als einem zentralen Quarantäne-Standort durchgeführt wird.
  10. Reisebüros Honourable Persons sind ehemalige Staats- oder Regierungschefs eines Landes.
  11. Die reisenden Würdenträger oder angesehenen Persönlichkeiten sind einzelne Amtsträger, die in den Augen der internationalen Gemeinschaft einen hohen sozialen und wirtschaftlichen Wert haben, wie beispielsweise mit dem Nobelpreis ausgezeichnete religiöse Führer, Gemeindeführer, globale und globale Wirtschaftsfiguren.
  12. Die Befreiung ist eine Entscheidung eines bevollmächtigten Regierungsbeamten als Form der Genehmigung des Antrags der Bürger, die eine Ausnahme von einem Verbot oder einer Anordnung gemäß den Bestimmungen der Gesetzgebung darstellt.
  13. S-Gen-Target-Fehler, im Folgenden als SGTF bezeichnet, ist eine Art von Tests, die molekularen Nachweis oder Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAAT) verwenden, der in der Lage ist, das Fehlschlagen des Nachweises von Gen S zu erkennen, wenn andere Gene als Marker erkannt werdenImarker- Screening-Varianten, die eine Mutation aufweisenRate Spike (S) hochwie SARS-CoV-2Variante B. 1.1,529.
  14. Protokoll
  1. Reisende aus Übersee mit dem Status indonesischer Staatsbürger (WNI) aus dem Ausland dürfen nach Indonesien einreisen, während sie weiterhin die von der Regierung festgelegten strengen Gesundheitsprotokolle befolgen.
  2. Vorübergehend die Einreise ausländischer Staatsbürger (WNA), entweder direkt oder auf der Durchreise in einem fremden Land, die innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen im Land/in der Region gelebt und/oder besucht haben, mit den folgenden Kriterien schließen:
  1. Existenz einer abweichenden Gemeinschaft bestätigt Übertragung neu SARS-CoV-2 B. 1.1.529: Südafrika, Botswana, Norwegen und Frankreich;
  2. Länder/Gebiete, die dem Gemeinschaftsübertragungsland der neuen Variante B geografisch nahe liegen. 1.1.529: Angola, Sambia, Simbabwe, Malawi, Mosambik, Namibia, Eswatini und Lesotho; und/oder
  3. Länder/Regionen mit mehr als 10.000 bestätigten Fällen von SARS-CoV-2 B.1.1.529: England und Dänemark.
  4. Eine vorübergehende Schließung der Einreise von Ausländern in indonesisches Hoheitsgebiet, sei es direkt oder auf der Durchreise ins Ausland, ist für Reisende ausgeschlossen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
  1. Keine Reisevorgeschichte und/oder Aufenthalt innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen aus dem Land /Region im Sinne von Absatz (1) Nummer 2;
  2. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Ministers für Recht und Menschenrechte Nr. 34 von 2021 über die Erteilung von Einwanderungsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen im Zeitraum desdes Umgangs mit der AusbreitungDisoaso-Coronavirus 2019 und der nationalen wirtschaftlichen Erholung;
  3. Gemäß dem Abkommensschema (bilateral), wie z. B. Travel Corridor Arrangement (TCA); und/oder
  4. besondere Berücksichtigung/Genehmigung schriftlich vom Ministerium/der Behörde einholen.
  5. Alle Reisenden aus Übersee, sowohl indonesische Staatsbürger (WNI) als auch ausländische Staatsbürger (WNA), müssen die folgenden Bedingungen/Anforderungen erfüllen: Dieeinhalten
  1. von der Regierung vorgeschriebenen Gesundheitsprotokolle;
  2. Zeige, dass die Karte oder das Zertifikat (physisch oder digital) mindestens 14 (vierzehn) Tage vor der Abreise die volle Dosis des COVID-19-Impfstoffs als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien erhalten hat, unter folgenden Bedingungen:
  1. Indonesische Staatsbürger und Ausländer müssen Karten vorzeigen oder Bescheinigungen (physisch oder digital) haben die volle Dosis des COVID-19-Impfstoffs als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien erhalten:
  2. Falls indonesische Staatsbürger den Impfstoff im Ausland nicht erhalten haben, werden sie bei der Ankunft in Indonesien nach dem zweiten am Quarantäneort geimpft RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis;
  3. Für den Fall, dass der Ausländer den Impfstoff im Ausland nicht erhalten hat, wird er bei der Ankunft in Indonesien nach der zweiten RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis am Quarantäneplatz geimpft, mit folgenden Bedingungen:
  1. Ausländer im Alter von 12-17 Jahre;
  2. Inhaber von diplomatischen Aufenthaltstiteln und behördlichen Aufenthaltstiteln; und/oder
  3. Inhaber einer Aufenthaltserlaubniskarte (KITAS) und einer Niederlassungserlaubniskarte (KITAP).
  1. Ausländer, die sich bereits in Indonesien aufhalten und im In- und Ausland reisen werden, müssen sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Programms oder einer gegenseitigen Kooperation impfen;
  2. Die Pflicht zur Vorlage eines COVID-19-Impfausweises oder -zertifikats (physisch oder digital) als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien ist ausgeschlossen für:
  1. Ausländer, die im Besitz von Diplomatenvisa und Dienstvisa im Zusammenhang mit offiziellen/Staatsbesuchen ausländischer Amtsträger auf Ministerebene und höher sind und Ausländer, die mit demSchemeIndonesien einreisen Travel CorridorArrangement, nachnach dem Prinzip der Gegenseitigkeit, während gleichzeitig strenge Gesundheitsprotokolle eingehalten werden;
  2. Ausländer, die nicht geimpft sind und beabsichtigen, im Inland zu reisen und weiterhin internationale Flüge aus dem Hoheitsgebiet der Republik Indonesien zu unternehmen, dürfen ihren COVID-19-Impfausweis/-zertifikat nicht vorzeigen, solange sie das Land nicht verlassen Flughafenbereich während des Transits, der auf internationale Flüge wartet, mit Anforderungen:
  1. Wurde vom örtlichen Hafengesundheitsamt genehmigt, Inlandsreisen durchzuführen, mit dem Ziel, seine Flüge von Indonesien aus fortsetzen zu können; und
  2. zeigt den Zeitplan der Flugtickets außerhalb Indonesiens für den direkten Transit von der Abflugstadt zum internationalen Flughafen im Hoheitsgebiet der Republik Indonesien mit dem Endziel in das Zielland.
  1. Reisende aus Übersee unter 18 Jahren; und
  2. Reisende aus Übersee mit besonderen Gesundheitszuständen oder Begleiterkrankungen, die Reisende daran hindern, Impfstoffe zu erhalten, mit der Bedingung, dass sie eine ärztliche Bescheinigung des Regierungskrankenhauses des Abfluglandes beifügen müssen, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person keine Impfung hat und/oder nicht in der Lage ist die COVID-19-Impfung. .
  3. Die Karte oder das Zertifikat (physisch oder digital) hat die vollständige Dosis des COVID-19-Impfstoffs in englischer Sprache erhalten, zusätzlich zur Sprache des Herkunftslandes.
  1. Negative Ergebnisse durch den RT-PCR-Test im Herkunftsland/-region zeigen, dessen Proben innerhalb von maximal 3 x 24 Stunden vor der Abflugstunde entnommen und zum Zeitpunkt der Gesundheitsuntersuchung oder Indonesian International e-HAC . beigefügt werden ;
  2. Für den Fall, dass ausländische Reisende eine zentralisierte Quarantäne mit Eigenfinanzierung durchführen, müssen sie während ihres Aufenthalts in Indonesien eine Zahlungsbestätigung für die Buchung einer Quarantäne-Unterkunft des Beherbergungsunternehmens vorlegen;
  3. Bei der Ankunft werden RT-PCR-Retests für ausländische Reisende durchgeführt und müssen sich 7 x 24 Stunden lang einer zentralen Quarantäne unterziehen;
  4. Für den Fall, dass indonesische Staatsbürger, die aus dem in Nummer 2 genannten Land/Gebiet stammen, durch einen erneuten Test der RT-PCR bei der Ankunft noch in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen können und sich einer zentralen Quarantäne für 10 x 24 Stunden unterziehen müssen;
  5. Quarantänepflichten im Sinne der Buchstaben e und f werden mit folgenden Bestimmungen erfüllt:
  1. Für indonesische Staatsbürger, nämlich indonesische Wanderarbeiter (PMI); Studierende, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben; Regierungsangestellte, die von Auslandsdienstreisen zurückkehren; oder indonesische Vertreter bei internationalen Wettbewerben oder Festivals werden auf Kosten der Regierung gemäß dem Dekret des Leiters der COVID-19-Behandlungs-Task-Force über Eintrittspunkte, Quarantäneplätze und RT-PCR-Verpflichtungen für indonesische Staatsbürger in Übersee unter Quarantäne gestellt Reisen.
  2. Für indonesische Staatsbürger außerhalb der unter Ziffer i genannten Kriterien werden sie auf eigene Kosten in einer zentralen Quarantäneunterkunft unter Quarantäne gestellt.
  3. Für Ausländer. ausländische Diplomaten außerhalb des Leiters des Auslandsvertreters und die Familie des Leiters des Auslandsvertreters werden auf eigene Kosten in einer zentralen Quarantäneunterkunft unter Quarantäne gestellt.
  4. Quarantäneunterkünfte gemäß Buchstabe g.ii. müssen eine Empfehlung der COVID-19 Task Force einholen, die die Bedingungen des indonesischen Hotel- und Restaurantverbands für Sauberkeit, Gesundheit, Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit (CHSE) und des für Gesundheitsangelegenheiten für Jakarta zuständigen Ministeriums erfüllt hat und

umliegende Gebiete oder das für Gesundheitsangelegenheiten zuständige Landesamt in den Regionen im Zusammenhang mit der Zertifizierung des COVID-19-Gesundheitsprotokolls;

  1. Für den Fall, dass die Ergebnisse der RT-PCR-Nachuntersuchung bei Ankunft gemäß Buchstabe e und Buchstabe f ein positives Ergebnis zeigen, erfolgt die Behandlung in einem Krankenhaus für indonesische Staatsbürger auf Kosten der Regierung und für Ausländer auf Kosten der völligen Selbstständigkeit;
  2. Für den Fall, dass ein ausländischer Staatsbürger (Ausländer) eine Selbstquarantäne und/oder eine Behandlung in einem Krankenhaus nicht finanzieren kann, kann der Träger, das Ministerium/die Einrichtung/BUMN, das/die für die Einreisegenehmigung des Ausländers zuständig ist, um die besagte Rechenschaftspflicht;
  3. Für indonesische Staatsbürger und Ausländer ist ein zweiter RT-PCR-Test mit folgenden Bedingungen durchzuführen:
  1. Quarantäne mit einer Dauer von 7 x 24 Stunden; oder
  2. Am 9. Quarantänetag für ausländische Reisende, die eine Quarantäne mit einer Dauer von 10 x 24 Stunden durchführen.
  1. Für den Fall, dass der RT-PCR-Wiederholungstest gemäß Buchstabe k ein negatives Ergebnis zeigt, dürfen indonesische Staatsbürger und Ausländer ihre Reise fortsetzen und es wird empfohlen, sich 14 Tage lang selbst unter Quarantäne zu stellen und Gesundheitsprotokolle anzuwenden;
  2. Im Falle eines positiven Ergebnisses im Sinne von Buchstabe k erfolgt die Behandlung in einem Krankenhaus für indonesische Staatsbürger auf Kosten der Regierung und für Ausländer auf eigene Kosten;
  3. Die RT-PCR-Testprüfung nach Buchstabe k kann zum schriftlichen Abgleich durch Ausfüllen des vom Hafengesundheitsamt (KKP) bzw der ausländische Reisende;
  4. Die Durchführung des RT-PCR-Vergleichstests nach Buchstabe n erfolgt zeitgleich oder zeitgleich durch die KKP in 2 (zwei) Laboratorien zum Zwecke der SGTF-Vergleichsuntersuchung und der vergleichenden Untersuchung der RT-PCR-Ergebnisse, und zwar im Gesundheitsbereich Forschungs- und Entwicklungsagentur (Balitbangkes), Krankenhäuser General Cipto Mangunkusumo Center (RSCM), Gatot Soebroto Army Central Hospital (RSPAD), Bhayangkara Raden Said Sukanto Hospital (Polri Hospital) oder andere staatliche Labors (Environmental Health Engineering Center, Regional Health Laboratory oder andere staatliche Referenzlaboratorien) .
  5. Der internationale Flughafen und Seehafen KKP erleichtert indonesischen Staatsbürgern oder Ausländern, die ins Ausland reisen, diebenötigen,

bei ihrer Ankunft in Indonesien einen medizinischen Notfalldienstgemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften.

  1. Ministerien/Institutionen/Regionalregierungen, die Funktionen im Zusammenhang mit indonesischen Staatsbürgern und/oder Ausländern wahrnehmen, verfolgen dieses Rundschreiben durch die Erlassung von Rechtsinstrumenten, die mit diesem Rundschreiben und den Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften in Einklang stehen und nicht im Widerspruch zu diesem stehen .
  2. Das in Buchstabe q genannte Rechtsinstrument ist untrennbarer Bestandteil dieses Rundschreibens.
  1. Ausländern mit dem Status des Leiters von in Indonesien tätigen Auslandsvertretungen und ihren Familien kann von der Durchführung einer 7 x 24 Stunden zentralen Quarantäne gemäß Nummer 4.e befreit werden. in Form einer individuellen Selbstquarantäne.
  2. Eine Befreiung in Form einer Befreiung von der Quarantänepflicht kann indonesischen Staatsbürgern in dringenden Fällen gewährt werden, z.
  3. Vorübergehende Schließung von Ausländern, die in indonesisches Hoheitsgebiet einreisen, und Quarantänepflichten sind ausgeschlossen, sofern dasumgesetzt werden Blasensystem und strenge Gesundheitsprotokolle, für Ausländer mit folgenden Kriterien:
  1. Inhaber von Diplomatenvisa und Dienstvisa;
  2. Ausländische Beamte auf Ministerebene und darüber und ihr Gefolge bei offiziellen/Staatsbesuchen;
  3. Reisebüros, die über dasnach Indonesien einreisen Reisekorridor-Arrangement;
  4. Delegationen der G20-Mitgliedsländer; und
  5. Reisebüros, die ehrenhafte Personen und angesehene Personen sind.
  1. Die Befreiung zur Durchführung der Selbstquarantäne nach Nummer 5 und die Befreiung zur Befreiung von der Quarantänepflicht nach Nummer 7 ist mindestens 7 (sieben) Tage vor der Ankunft in Indonesien beim Nationalen COVID-19 Task Force Handhabung und kann selektiv, einzeln und mit bewilligt werden.
  2. Ausnahmeanträge in Form einer Befreiung von der Quarantänepflicht für indonesische Staatsbürger mit dringenden Umständen im Sinne von Nummer 6 werden mindestens 3 (drei) Tage vor der Ankunft in Indonesien bei der Nationalen COVID-19 Handling Task Force eingereicht und können selektiv bewilligt werden , einzeln und mit begrenzten Kontingenten nach Vereinbarung. Ergebnis der Abstimmung zwischen der Task Force zum Umgang mit COVID-19, dem Koordinierungsministerium für Maritime Angelegenheiten und Investitionen und dem Gesundheitsministerium.
  3. Die Durchführung der Selbstquarantäne nach Nummer 5 muss folgende Bestimmungen erfüllen:
  1. Für jeden einzelnen ausländischen Reisenden getrennte Schlafzimmer und Badezimmer haben;
  2. Minimierung des Kontakts während der Essensausgabe oder Essensaktivitäten;
  3. keinen physischen Kontakt mit anderen Reisenden, die sich in Quarantäne befinden, oder anderen Personen haben;
  4. Es gibt Quarantäne-Aufsichtsbeauftragte, die verpflichtet sind, die Quarantäne-Überwachung täglich an KKP-Beamte in ihrem Hoheitsgebiet zu melden; und
  5. Führe am 6. Tag der Quarantäne einen zweiten RT-PCR-Test durch und müssen die Ergebnisse des RT-PCR-Tests den KKP-Beamten in ihrem Bereich melden.
  1. Für den Fall, dass der Antrag auf Befreiung von der Durchführung der Selbstquarantäne nach Nummer 5 gestellt wird, muss der betroffene ausländische Reisende die Einhaltung der Voraussetzungen für die Selbstquarantäne in Form getrennter Schlafzimmer und Badezimmer für jeden einzelnen Ausländer nachweisen des Reisenden sowie Dokumente, die die Identität des Quarantäne-Aufsichtsbeamten enthalten, validiert vom Gesundheitsministerium cq vom Gesundheitsamt des Hafens.
  2. Das strenge Gesundheitsprotokoll nach Nummer 4 muss folgende Bedingungen erfüllen: Die
  1. Verwendung einer Maske muss ordnungsgemäß durchgeführt werden, um Nase und Mund zu bedecken;
  2. Die von Reisenden verwendeten Maskenarten sind 3-lagige Stoffmasken oder medizinische Masken;
  3. Es ist nicht gestattet, während der gesamten Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Land, der Schiene, dem Meer, dem Fluss, dem See, der Fähre und dem Flugzeug ein- oder zweifach telefonisch oder persönlich zu sprechen; und
  4. Essen und Trinken während der Flugreise, die kürzer als 2 Stunden ist, ist nicht erlaubt, außer für Personen, die verpflichtet sind, Medikamente zur Behandlung einzunehmen, deren Nichtbeachtung die Sicherheit und Gesundheit der Person gefährden kann.
  1. Jeder ausländische Reisende ist verpflichtet, die PeduliLindung-Anwendung als Voraussetzung für Reisen ins Ausland zur Einreise in indonesisches Hoheitsgebiet zu verwenden.
  2. Jeder Betreiber von Verkehrsmitteln am Einstiegspunkt von Überseereisen ist verpflichtet, die Anwendung PeduliLindung zu nutzen.
  3. Überwachung der Quarantänegesundheit von Frachtschiffen und Besatzungsmitgliedern gemäß den vom Gesundheitsministerium festgelegten spezifischeren und technischen Vorkehrungen durch Überwachung jedes Einreisepunkts für Auslandsreisen durch das Hafengesundheitsamt.
  4. Darsteller Foreign Travel Status of Foreigners (WNA) mit dem Zweck der Reise ohne Reisehistorie und / oder Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen nach dem in Absatz 2 genannten Land eingereist nach Indonesien mit den folgenden Bedingungen:
  1. Durch den Eingang (Einreisepunkt) Flughäfen ( Flughäfen) auf Bali und den Riau-Inseln;
  2. Zusätzlich zu den Bestimmungen/Voraussetzungen, dass die Karte oder das Zertifikat den COVID-19-Impfstoff erhalten hat und ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests gemäß Nummer 4.b. und 4.c. müssen ausländische Reisende für touristische Reisen Folgendes beifügen: ein Kurzbesuchsvisum
  1. oder eine andere Einreiseerlaubnis gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften;
  2. Nachweis über den Besitz einer Krankenversicherung mit einem Mindestdeckungswert von 100.000 USD, einschließlich der Finanzierung für den Umgang mit COVID-19; und
  3. Nachweis der Buchungs- und Zahlungsbestätigung (Buchung) für die Unterkunft vom Beherbergungsbetrieb während des Aufenthalts in Indonesien.
  4. Überwachung, Kontrolle und Bewertung
  1. der regionalen Task Force COVID-19-Handhabung, die von der Verwaltungsbehörde des öffentlichen Verkehrs unterstützt wird, organisiert gemeinsam die Kontrolle des Personenverkehrs und den sicheren öffentlichen Verkehr für COVID-19 durch die Einrichtung eines integrierten Sicherheitspostens;
  2. Behörden, Verantwortliche und Betreiber des öffentlichen Verkehrs übertragen die Aufsicht bei der Durchführung des öffentlichen Verkehrsbetriebs;
  3. Ministerien/Institutionen, TNI, POLRI und Regionalregierungen haben das Recht, die Reise von Personen auf der Grundlage dieses Rundschreibens einzustellen und/oder zu verbieten, das im Einklang steht und nicht mit und/oder den Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften kollidiert;
  4. Ministerien/Behörden, TNI, POLRI mit Unterstützung der COVID-19 Handling Task Force für Flughäfen und Seehäfen cq International Airport and Sea Port Health Offices (KKP) führen routinemäßige Überwachungen durch, um die Einhaltung der Gesundheitsprotokolle und Selbstquarantäne per Telefon sicherzustellen Einrichtungen, Videoanrufe und Kontrollen vor Ort während dieser COVID-19-Pandemie; und
  5. autorisierte Behörden (Ministerien/Behörden, TNI, POLRI und Regionalregierungen) führen die Disziplinierung von COVID-19-Gesundheitsprotokollen und die Strafverfolgung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetze und Vorschriften durch.

H. Abschluss

  1. dieses Rundschreibens gilt ab dem 7. Januar 2022 bis zu einem später festzulegenden Zeitpunkt.
  2. Mit Inkrafttreten dieses Rundschreibens wird Rundschreiben Nr. 26 von 2021 zu Gesundheitsprotokollen für Auslandsreisen während derPandemie Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19)aufgehoben und für ungültig erklärt,

so dass sie mit voller Verantwortung geleitet und durchgeführt werden kann.

Vorgeschrieben in: Jakarta Am: 4. Januar 2022

Exemplare Sehr geehrte/r:

  1. Präsident der Republik Indonesien;
  2. Vizepräsident der Republik Indonesien;
  3. Vorsitzender des Policy Committee for Handling Corona Virus Disease 2019 (COVID-19) und National Economic Recovery;
  4. Minister/Institutionsleiter;
  5. TNI-Kommandant;
  6. Polizeichef;
  7. Leiter der National Economic Recovery Task Force; und
  8. Leiter der Task Force zur Behandlung der regionalen Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19).

Immigration Office geschlossen vom 30 Dez. 2023 bis 01 Jan. 2024

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