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Indonesien hebt Einreiseverbot für alle Länder auf

Aufgrund der Omicron Variante wurde am 06. Januar 2022 ein Einreiseverbot nach Indonesien für 14 Länder erteilt, darunter auch Frankreich, Norwegen, England und Dänemark. Nur 6 Tage später (am 12. Januar) wurde ein neues Dokument unterzeichnet, welches das Einreiseverbot für die 14 Länder wieder aufhebt. Dieses Dokument wurde am 14. Januar veröffentlicht.

Die Aufhebung des Einreiseverbots bedeutet nicht, dass kein Visum für die Einreise mehr benötigt wird. Es bedeutet lediglich, dass es wieder möglich ist aus diesen Ländern einzureisen. Derzeit benötigen alle Reisende, die nach Indonesien kommen das B211A Visum, welches man vorab beantragen muss. Aus welchen Ländern man zu touristischen Zwecken einreisen kann und die Quarantäne direkt in Bali verbringen kann findest du auf unserer ständig aktuell gehaltenen Einreise-Seite. Aktuell kann man aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nur zu geschäftlichen Zwecken einreisen. Mehr Infos dazu hier.

Hier nochmals die Liste der Länder, die ab sofort auch wieder einreisen können:

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Indonesien hebt Einreiseverbot für alle Länder auf 2

Übersetzung des Rundschreibens auf Deutsch (Google Translate)

  1. Hintergrund
  1. dass, um über die Entwicklung der Situation der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus in verschiedenen Ländern zu verfolgen in der Welt und den Ergebnissen sektorenübergreifender Evaluationen ist es notwendig, die Kontrollmechanismen für Auslandsreisen anzupassen.
  2. Um die Ausbreitung des neuen und zukünftigen SARS-CoV-2-Virus zu antizipieren, müssen sich ausländische Reisende sehr strikt an die Gesundheitsprotokolle halten und die von der Regierung festgelegten Vorschriften oder Richtlinien beachten.
  3. Dass aufgrund der Erwägungen nach Nummer 1 und Nummer 2 ein Rundschreiben zu Gesundheitsprotokollen für Auslandsreisen während der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19)-Pandemie erforderlich ist.
  4. Zweck und Ziele

Der Zweck dieses Rundschreibens ist die Umsetzung von Gesundheitsprotokollen für Reisende aus dem Ausland während der COVID-19-Pandemie. Der Zweck dieses Rundschreibens besteht darin, zu überwachen, zu kontrollieren und zu bewerten, um eine Zunahme der Übertragung von COVID-19, einschließlich der neuen und zukünftigen Varianten von SARS-CoV-2, zu verhindern.

  1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieses Rundschreibens ist ein Gesundheitsprotokoll für Reisende aus Übersee.

  1. Rechtsgrundlage des
  1. Gesetzes Nr. 4 von 1984 über den Ausbruch von Infektionskrankheiten;
  2. Gesetz Nr. 24 von 2007 zum Katastrophenmanagement;
  3. Gesetz Nr. 6 von 2011 über Einwanderung;
  4. Gesetz Nr. 6 von 2018 über Gesundheitsquarantäne;
  5. Regierungsverordnung Nr. 21 von 2008 zur Umsetzung des Katastrophenmanagements;
  6. Regierungsverordnung Nr. 21 von 2020 über groß angelegte soziale Beschränkungen im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Corona-Virus-Krankheit (COVID-19);
  7. Präsidialverordnung Nr. 1 von 2019 über die National Disaster Management Agency, geändert durch die Präsidialverordnung Nr. 29 von 2021 über Änderungen der Präsidialverordnung Nr. 1 von 2019 über die National Disaster Management Agency;
  8. Präsidialverordnung Nr. 82 von 2020 über den Ausschuss für den Umgang mit der Corona- Viruskrankheit 2019 (COVID-19) und die nationale wirtschaftliche Erholung, geändert durch die Präsidialverordnung Nr. 108 von 2020 über Änderungen der Präsidialverordnung Nr. 82 von 2020 über den Ausschuss für den Umgang mit der Corona-Viruskrankheit 2019 (COVID-19) und nationale wirtschaftliche Erholung;
  9. Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 11 von 2020 zur Bestimmung des Gesundheitsnotstands der Corona- Viruskrankheit 2019 (COVID-19);
  10. Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 12 von 2020 über die Bestimmung nicht natürlicher Katastrophen zur Ausbreitung der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19) als nationale Katastrophen;
  11. Dekret des Präsidenten der Republik Indonesien Nr. 24 von 2021 zur Feststellung des tatsächlichen Standes von Corona, der Pandemie Viruskrankheit 2019 (COVID-19) in Indonesien;
  12. Verordnung des Ministers für Recht und Menschenrechte Nr. 34 von 2021 über die Erteilung von Einwanderungs-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen im Zeitraum des Umgangs mit der Ausbreitung der Corona-Viruskrankheit 2019 und der nationalen wirtschaftlichen Erholung; und die
  13. Ergebnisse der begrenzten Kabinettssitzung am 10. Januar 2022.
  14. Die Definition
  1. eines Auslandsreisenden ist jemand, der in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland gereist ist.
  2. Reverse-Transkriptase Polymerase Chain Reaction, im folgenden als RT-PCR abgekürzt, eine Art von Diagnosetest ist, die virale genetisches Material ausgehend von bestimmten Proben feststellt , wie beispielsweise die nasopharyngealen / oropharyngealen Tupfertest, unter Verwendung Enzyme Reverser-Transkriptase und  Polymerasekettenreaktionen.
  3. Quarantäne ist eine vorübergehende Trennung von gesunden Menschen oder Menschen, die COVID-19 ausgesetzt waren (entweder durch Kontakt in der Vergangenheit oder durch Reisen in Gebiete, in denen eine Übertragung durch die Gemeinschaft stattgefunden hat), obwohl sie keine Symptome gezeigt haben oder sich derzeit in der Inkubationszeit, die darauf abzielt, sicherzustellen, dass keine Symptome auftreten und eine mögliche Übertragung auf Menschen in der Nähe zu verhindern.
  4. Isolation ist ein Versuch, jemanden, der krank ist und eine COVID-19-Behandlung benötigt, oder jemanden, der aufgrund diagnostischer Ergebnisse COVID-19 bestätigt hat, vorübergehend von gesunden Menschen zu trennen, um das Übertragungsrisiko zu verringern.
  5. Die Krankenversicherung ist ein Nachweis des Eigentums an Garantien für den Versicherten zur Deckung aller Kosten für den Umgang mit COVID-19, einschließlich Kosten für Behandlung, Operation und Medikamente.
  6. Das Impfzertifikat ist ein physisches Dokument oder ein digitaler Nachweis, dass eine Reihe von Impfungen erhalten wurde.
  7. Gemeinschaftliche Übertragung ist ein Zustand hoher Übertragung, der zwischen Anwohnern in einem Gebiet festgestellt wird, dessen Übertragungsquelle von innerhalb und/oder außerhalb des Gebiets kommen kann.
  8. Die zentralisierte Quarantäne ist eine Quarantänetätigkeit für ausländische Reisende, die sich in einer Quarantäneunterkunft konzentrieren, entweder in Quarantäneeinrichtungen der Regierung oder in Hotels.
  9. Selbstquarantäne ist eine Quarantänemaßnahme für ausländische Reisende, die an ihren jeweiligen Wohnorten oder anderen Quarantäneunterkünften als einem zentralen Quarantäneort durchgeführt wird.
  10. Reisebüros Ehrbare Personen sind ehemalige Staatsoberhäupter oder ehemalige Regierungschefs eines Landes.
  11. Die reisenden Würdenträger oder angesehenen Personen sind einzelne Amtsträger, die in den Augen der internationalen Gemeinschaft einen hohen sozialen und wirtschaftlichen Wert haben, wie z.
  12. Dispensation ist eine Entscheidung eines autorisierten Regierungsbeamten als Form der Genehmigung des Antrags der Bürger, die eine Ausnahme von einem Verbot oder einer Anordnung gemäß den Bestimmungen der Gesetzgebung darstellt.
  13. S-Gene Target Failure , im Folgenden als SGTF bezeichnet, ist eine Art von Test, der die molekulare Nachweismethode oder den Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAAT) verwendet, der in der Lage ist, das Fehlschlagen des Nachweises des S-Gens zu sehen, wenn ein anderes Gen als nachgewiesen wird ein Marker Screening-für Varianten, die eine Mutationsrate Spike- hohe(S.) aufweisen wie die SARS-Cov-2-Variante B.1.1.529.
  14. Das Sprudelsystem ist ein System, das jemand ein Risiko hat trennt von zu COVID-19 (entweder von einer Geschichte des Kontakts oder einer Geschichte des Reisens zu Bereichen, denen Gemeinschaft Übertragung aufgetreten ist) ausgesetzt wurde von der Öffentlichkeit und von Einschränkungen begleitet auf Interaktion nur mit Personen im selben Trennungsbereich.
  15. Protokoll
  1. Überseereisende mit dem Status indonesischer Staatsbürger (WNI) aus dem Ausland dürfen nach Indonesien einreisen, während sie weiterhin die von der Regierung festgelegten strengen Gesundheitsprotokolle befolgen.
  2. Beschränkungen bei der Einreise in indonesisches Hoheitsgebiet, entweder direkt oder bei der Durchreise durch fremde Länder, die für Auslandsreisen mit dem Status von Ausländern (WNA) gelten, es sei denn, die folgenden Kriterien sind erfüllt:
  1. Gemäß den Bestimmungen in der Verordnung des Ministers für Recht und Menschenrechte Nr. 34 von 2021 über die Erteilung von Einwanderungsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen im Zeitraum der Bewältigung der Ausbreitung derim Jahr Corona-Virus-Krankheit 2019 und der nationalen wirtschaftlichen Erholung;
  2. In Übereinstimmung mit dem Abkommensschema (bilateral), wie dem Travel Corridor Arrangement (TCA); und/oder eine
  3. besondere Berücksichtigung/Erlaubnis schriftlich vom Ministerium/der Behörde einholen.
  4. Alle Überseereisenden, sowohl indonesische Staatsbürger (WNI) als auch ausländische Staatsbürger (WNA), müssen die folgenden Bedingungen/Anforderungen erfüllen: Einhaltung der
  1. von der Regierung festgelegten Gesundheitsprotokolle;
  2. Zeigen Sie, dass die Karte oder Bescheinigung (physisch oder digital) mindestens 14 (vierzehn) Tage vor der Abreise eine vollständige Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten hat, als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien unter den folgenden Bedingungen:vorzeigen
  1. Indonesische Staatsbürger müssen eine Karteoder Bescheinigung (physisch oder digital), die den COVID-Impfstoff erhalten hat -19 vollständige Dosen als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien, und falls indonesische Staatsbürger den Impfstoff im Ausland nicht erhalten haben, werden sie bei der Ankunft in Indonesien danach am Quarantäneort geimpft die zweite RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis;
  2. Ausländer müssen als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien eine Karte oder Bescheinigung (physisch oder digital) vorlegen, die eine vollständige Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten hat.
  3. Für den Fall, dass der Ausländer den Impfstoff im Ausland nicht erhalten hat, wird er bei der Ankunft in Indonesien nach der zweiten RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis am Quarantäneort mit folgenden Bedingungen geimpft:
  1. Ausländer im Alter von 12 Jahren -17 Jahre;
  2. Inhaber von diplomatischen Aufenthaltstiteln und behördlichen Aufenthaltstiteln; und/oder
  3. Inhaber einer Karte mit befristeter Aufenthaltserlaubnis (KUAS) und einer Karte mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (KITAP).
  1. Ausländer, die sich bereits in Indonesien aufhalten und sowohl im Inland als auch international reisen werden, müssen sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Programms oder eines Systems der gegenseitigen Zusammenarbeit impfen lassen.
  2. Die Verpflichtung zur Vorlage eines COVID-19-Impfpasses oder -Zertifikats (physisch oder digital) als Voraussetzung für die Einreise nach Indonesien ist ausgeschlossen für:Inhaber eines
  1. Ausländer, dieDiplomatenvisums und eines Dienstvisums im Zusammenhang mit offiziellen/Staatsbesuchen ausländischer Beamter auf Ministerebene und darüber sind Ausländer, die mit demSchemeIndonesien einreisen Travel CorridorArrangement, nachgemäß dem Prinzip der Gegenseitigkeit, während weiterhin strenge Gesundheitsprotokolle umgesetzt werden;
  2. Ausländer, die nicht geimpft sind und beabsichtigen, im Inland zu reisen und mit dem Ziel fortzufahren, internationale Flüge aus dem Hoheitsgebiet der Republik Indonesien zu unternehmen, dürfen ihren COVID-19-Impfausweis/ihre Bescheinigung nicht vorzeigen, solange sie das Land nicht verlassen Flughafenbereich während des Transits, der darauf wartet, dass internationale Flüge befolgt werden, mit Anforderungen:
  1. Wurde vom örtlichen Hafengesundheitsamt zur Durchführung von Inlandsreisen mit dem Ziel zugelassen, seine Flüge aus Indonesien fortzusetzen; und
  2. Zeigt den Zeitplan für Flugtickets außerhalb Indonesiens für den direkten Transit vom Abflugort zum internationalen Flughafen im Hoheitsgebiet der Republik Indonesien mit dem Endziel in das Zielland.
  1. Reisende aus dem Ausland unter 18 Jahren; und
  2. Überseereisende mit besonderen Gesundheitsproblemen oder komorbiden Krankheiten, die Reisende daran hindern, Impfungen zu erhalten, unter der Bedingung, dass sie ein ärztliches Attest des staatlichen Krankenhauses des Abfluglandes beifügen müssen, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person keine Impfungen erhalten hat und/oder nicht in der Lage ist die COVID-19 Impfung. .
  3. Die Karte oder Bescheinigung (physisch oder digital) hat die vollständige Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten, die zusätzlich zur Sprache des Herkunftslandes in englischer Sprache verfasst ist.
  1. Zeige negative Ergebnisse durch den RT-PCR-Test im Herkunftsland / der Herkunftsregion, deren Proben innerhalb eines Zeitraums von maximal 3 x 24 Stunden vor der Abfahrtszeit entnommen und zum Zeitpunkt der Gesundheitsuntersuchung oder des indonesischen internationalen e-HAC beigefügt werden ;
  2. Für den Fall, dass ausländische Reisende eine zentralisierte Quarantäne mit Eigenfinanzierung durchführen, müssen sie während ihres Aufenthalts in Indonesien eine Zahlungsbestätigung für die Buchung einer Quarantäneunterkunft des Unterkunftsanbieters nachweisen;
  3. Bei der Ankunft werden RT-PCR-Erneuttests für ausländische Reisende durchgeführt und müssen sich einer zentralen Quarantäne für 7 x 24 Stunden unterziehen;
  4. Die Quarantänepflicht nach Buchstabe e wird mit folgenden Bestimmungen durchgeführt:
  1. Für indonesische Staatsbürger, namentlich indonesische Wanderarbeitnehmer (PMI); Studierende, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben; Regierungsangestellte, die von Auslandsdienstreisen zurückkehren; oder indonesische Vertreter bei internationalen Wettbewerben oder Festivals einer zentralisierten Quarantäne auf Kosten der Regierung gemäß dem Erlass des Leiters der COVID-19-Arbeitsgruppe zudie im Ausland tätig sind, unterzogen werden Einreisepunkten, Quarantäneorten und RT-PCR-Verpflichtungen für indonesische Staatsbürger,Reisen;
  2. Für indonesische Staatsbürger, die die Kriterien gemäß Nummer i nicht erfüllen, werden sie auf eigene Kosten in einer zentralen Quarantäneunterkunft unter Quarantäne gestellt; und
  3. Für Ausländer, die ausländische Diplomaten sind, außer dem Leiter des ausländischen Vertreters und der Familie des Leiters des ausländischen Vertreters, werden sie auf eigene Kosten in einer zentralen Quarantäneunterkunft unter Quarantäne gestellt.
  1. Quarantäneunterbringung nach Buchstabe f.ii. und der Buchstabe f.iii. muss eine Empfehlung der COVID-19 Task Force einholen, die die Bedingungen des indonesischen Hotel- und Restaurantverbands für Sauberkeit, Gesundheit, Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit (CHSE) und des für Gesundheitsangelegenheiten zuständigen Ministeriums für Jakarta und Jakarta erfüllt hat umliegende Gebiete oder das für Gesundheitsangelegenheiten zuständige Provinzamt in den Regionen im Zusammenhang mit der Zertifizierung des COVID-19-Gesundheitsprotokolls;
  2. Für den Fall, dass die Ergebnisse der RT-PCR-Nachuntersuchung bei der Ankunft gemäß Buchstabe e ein positives Ergebnis zeigen, wird der indonesische Staatsbürger zu Lasten der Regierung und des Ausländers im Krankenhaus behandelt national auf Kosten der völligen Eigenständigkeit;
  3. Für den Fall, dass ein ausländischer Staatsbürger (Ausländer) eine Selbstquarantäne und/oder Behandlung in einem Krankenhaus nicht finanzieren kann, kann der Kostenträger, das zuständige Ministerium/Institution/BUMN, um die Einreiseerlaubnis für den Ausländer ersucht werden besagte Rechenschaftspflicht;
  4. Für indonesische Staatsbürger und Ausländer wird am 6. Tag der Quarantäne ein zweiter RT-PCR-Test durchgeführt, für ausländische Reisende, die eine Quarantäne mit einer Dauer von 7 x 24 Stunden durchführen;
  5. Für den Fall, dass der RT-PCR-Retest gemäß Buchstabe j ein negatives Ergebnis zeigt, dürfen indonesische Staatsbürger und Ausländer ihre Reise fortsetzen und es wird ihnen empfohlen, sich für 14 Tage in Selbstquarantäne zu begeben und Gesundheitsprotokolle anzuwenden;
  6. Bei einem positiven Ergebnis nach Buchstabe j erfolgt die Behandlung in einem Krankenhaus für indonesische Staatsangehörige auf Kosten der Regierung und für Ausländer auf Kosten der völligen Eigenverantwortung;
  7. Die Untersuchung des RT-PCR-Tests nach Buchstabe j kann für einen schriftlichen Abgleich durch Ausfüllen des Formulars beim Hafengesundheitsamt (KKP) oder beim Gesundheitsministerium auf Kosten der Kontrollstelle beantragt werden vom ausländischen Reisenden getragen;
  8. Die Durchführung des RT-PCR-Vergleichstests nach Buchstabe m erfolgt zeitgleich oder zeitgleich durch KKP in 2 (zwei) Laboratorien zum Zwecke der SGTF-Vergleichsuntersuchung und vergleichenden Prüfung von RT-PCR-Ergebnissen, und zwar bei: Health Research and Development Agency (Balitbangkes), Rumah Cipto Mangunkusumo Central General Hospital (RSCM), Gatot Soebroto Army Central Hospital (RSPAD), Bhayangkara Raden Said Sukanto Hospital (Polri Hospital) oder andere staatliche Laboratorien (Environmental Health Engineering Center, Regional Health Laboratory, or andere staatliche Referenzlaboratorien);
  9. Die internationalen Flughäfen und Seehäfen von KKP unterstützen indonesische Staatsbürger oder Ausländer, die ins Ausland reisen und bei der Ankunft in Indonesien gemäß den geltenden Vorschriften medizinische Notdienste benötigen.
  10. Ministerien/Institutionen/ Regionalregierungen ,

die Aufgaben im Zusammenhang mit indonesischen Staatsbürgern und/oder ausländischen Staatsangehörigen wahrnehmen, folgen diesem Rundschreiben, indem sie Rechtsinstrumente herausgeben, die in Harmonie stehen und nicht im Widerspruch zu diesem Rundschreiben und den Bestimmungen der geltenden Gesetze stehen und Vorschriften; und das

  1. Rechtsinstrument nach Buchstabe p ist untrennbarer Bestandteil dieses Rundschreibens.
  1. Ausländern mit dem Status des Leiters ausländischer Vertreter, die in Indonesien tätig sind, und ihren Familien kann eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung einer 7 x 24-stündigen zentralen Quarantäne gemäß Nummer 3.e erteilt werden. in Form von individueller Selbstquarantäne.
  2. Eine Befreiung in Form einer Befreiung von der Quarantänepflicht kann indonesischen Staatsbürgern in dringenden Fällen gewährt werden, z. B. bei einem lebensbedrohlichen Gesundheitszustand, einem Gesundheitszustand, der besondere Aufmerksamkeit erfordert, oder Trauer aufgrund des Todes eines Kernfamilienmitglieds.
  3. Eine Befreiung in Form einer Befreiung von Quarantänepflichten unter der Bedingung, dass dasgelten Blasensystem und strenge Gesundheitsprotokolle, kann Ausländern mit den folgenden Kriterien gewährt werden:
  1. Inhaber von Diplomaten- und Dienstvisa;
  2. Ausländische Beamte auf Ministerebene und darüber und ihr Gefolge bei offiziellen/Staatsbesuchen;
  3. Reisebüros, die über das Programm nach Indonesien einreisen Travel Corridor Arrangement-;
  4. Delegationen der G20-Mitgliedsländer; und Reisende
  5. die ehrenwerte Personen und angesehene Personen sind.
  1. Anträge auf Befreiung in Form von Selbstquarantäne nach Nummer 4 und Befreiung von Quarantänepflichten nach Nummer 6 sind mindestens 7 (sieben) Tage vor der Ankunft in Indonesien bei der National COVID-19 Handling Task zu stellen Das begrenzte Kontingent basiert auf einer Vereinbarung aus der Koordinierung zwischen der COVID-19 Task Force, dem Koordinierungsministerium für maritime Angelegenheiten und Investitionen und dem Gesundheitsministerium.
  2. Anträge auf Befreiung von der Quarantänepflicht für indonesische Staatsbürger mit dringenden Umständen nach Nummer 5 werden mindestens 3 (drei) Tage vor der Ankunft in Indonesien bei der National COVID-19 Handling Task Force eingereicht und können bewilligt werden selektiv, individuell und mit begrenzten Quoten auf der Grundlage einer Vereinbarung, das Ergebnis der Koordinierung zwischen der COVID-19-Task Force, dem koordinierenden Ministerium für maritime Angelegenheiten und Investitionen und dem Gesundheitsministerium.
  3. Die Durchführung der Selbstquarantäne nach Nummer 4 muss folgende Bestimmungen erfüllen:
  1. getrennte Schlaf- und Badezimmer für jeden einzelnen ausländischen Reisenden;
  2. Minimierung des Kontakts während der Essensausgabe oder beim Essen;
  3. Keinen physischen Kontakt mit anderen Reisenden, die sich in Quarantäne befinden, oder anderen Personen;
  4. Es gibt Quarantäneaufsichtsbeamte, die verpflichtet sind, die Quarantäneüberwachung täglich den KKP-Beamten in ihrem Hoheitsgebiet zu melden; und
  5. am 6. Tag der Quarantäne einen zweiten RT-PCR-Test durchführen und die Ergebnisse des RT-PCR-Tests den KKP-Beamten in ihrem Bereich melden.
  1. Für den Fall, dass der Antrag auf Befreiung von der Durchführung der Selbstquarantäne nach Nummer 4 gestellt wird, hat der betroffene ausländische Reisende den Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzungen der Selbstquarantäne in Form eines getrennten Schlaf- und Badezimmers für jede Person beizufügen ausländischer Reisender sowie Dokumente, die die Identität des Quarantäneaufsichtsbeamten enthalten, validiert vom Gesundheitsministerium oder dem Gesundheitsamt des Hafens.
  2. Das strenge Gesundheitsprotokoll gemäß Nummer 3 muss die folgenden Bedingungen erfüllen: Die
  1. Verwendung einer Maske muss so erfolgen, dass Nase und Mund ordnungsgemäß bedeckt sind;
  2. Die von Reisenden verwendeten Arten von Masken sind 3-lagige Stoffmasken oder medizinische Masken;
  3. Es ist nicht gestattet, während der gesamten Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Land, Schiene, See, Fluss, See, Fähre und Flugzeug in eine Richtung oder in beide Richtungen telefonisch oder persönlich zu sprechen; und
  4. Es ist nicht erlaubt, während der Flugreise für eine Reisedauer von weniger als 2 Stunden zu essen und zu trinken, mit Ausnahme von Personen, die verpflichtet sind, Medikamente zur Behandlung einzunehmen, die andernfalls die Sicherheit und Gesundheit der Person gefährden können.
  1. Jeder ausländische Reisende muss die Anwendung PeduliLindung als Bedingung für Auslandsreisen nutzen, um indonesisches Hoheitsgebiet zu betreten.
  2. Jeder Betreiber von Verkehrsmitteln am Einstiegspunkt von Überseereisen ist verpflichtet, die Anwendung PeduliLindung zu nutzen.
  3. Überwachung des Quarantäne-Gesundheitszustands von Frachtschiffen und Besatzungsmitgliedern in Übereinstimmung mit spezifischeren und technischen Vereinbarungen, die vom Gesundheitsministerium festgelegt wurden, durch Überwachung jedes Eingangspunkts für Auslandsreisen durch das Gesundheitsamt des Hafens.
  4. Ausländische Reise Akteure, Ausländer und indonesische Staatsbürger, die reisen möchten, können unter den folgenden Bedingungen in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen:
  1. Über die Einreisepunkte (Flughäfen) in Bali und auf den Riau-Inseln;
  2. Zusätzlich zu den Bestimmungen/Anforderungen zum Nachweis des Ausweises oder der Bescheinigung über den Erhalt des COVID-19-Impfstoffs und ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests gemäß Nummer 3.b. und 3.C. müssen ausländische Reisende für touristische Reisen Folgendes beifügen: ein Kurzbesuchsvisum
  1. oder eine andere Einreiseerlaubnis gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften;
  2. Nachweis über den Besitz einer Krankenversicherung mit einem Mindestdeckungswert von 100.000 USD, die die Finanzierung für den Umgang mit COVID-19 umfasst; und
  3. Nachweis der Buchungsbestätigung und Zahlung (Buchung) für die Unterkunft vom Unterkunftsanbieter während des Aufenthalts in Indonesien.
  4. Überwachung, Kontrolle und Bewertung
  1. der regionalen COVID-19-Arbeitsgruppe, die von der Verwaltungsbehörde für öffentliche Verkehrsmittel unterstützt wird, organisiert gemeinsam die Kontrolle des Personenverkehrs und des sicheren öffentlichen Verkehrs für COVID-19 durch die Einrichtung eines integrierten Sicherheitspostens;
  2. Behörden, Manager und Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel beauftragen die Überwachung bei der Durchführung des öffentlichen Verkehrsbetriebs;
  3. Ministerien/Institutionen, TNI, POLRI und regionale Regierungen haben das Recht, Reisen von Personen auf der Grundlage dieses Rundschreibens zu stoppen und/oder zu verbieten, das im Einklang mit und/oder den Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften steht;
  4. Ministerien/Behörden, TNI, POLRI, unterstützt von der Airport and Sea Port COVID-19 Handling Task Force cq International Airport and Sea Port Health Offices (KKP) führen routinemäßige Überwachungen durch, um die Einhaltung der Umsetzung von Gesundheitsprotokollen und Selbstquarantäne per Telefon sicherzustellen Einrichtungen, Videoanrufe und Kontrollen vor Ort während dieser COVID-19-Pandemie; und
  5. autorisierte Stellen (Ministerien/Behörden, TNI, POLRI und regionale Regierungen) führen die Disziplinierung der COVID-19-Gesundheitsprotokolle und die Strafverfolgung gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetze und Vorschriften durch.
  6. Der Abschluss
  1. dieses Rundschreibens gilt ab dem 12. Januar 2022 bis zu einem später festgelegten Zeitpunkt.
  2. Mit Inkrafttreten dieses Rundschreibens wird das Rundschreiben Nr. 1 von 2022 betreffend Gesundheitsprotokolle für Auslandsreisen während der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19)-Pandemie aufgehoben und für ungültig erklärt.

Damit es mit voller Verantwortung geführt und umgesetzt werden kann.

Festgelegt in: Jakarta Datum: 12. Januar 2022

Immigration Office geschlossen vom 30 Dez. 2023 bis 01 Jan. 2024

Du kannst dein Visum jetzt buchen – aber bitte bedenke, dass während der indonesischen Feiertage keine Anträge bearbeitet werden. Stelle bitte deshalb deinen Visumantrag frühzeitig. Vielen Dank.

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